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Alte Scheune/Stallungen als Hofstelle? Niedersachsen:

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    #46
    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen

    Sehr schön. Und was hast du als Begründung angegeben? Ohne plausible Begründung wird der Einspruch wahrscheinlich abgelehnt und dann bleibt nur noch eine Klage mit den entsprechenden zeitlichen und finanziellen Aufwänden. Und von welchem Bundesland sprechen wir hier überhaupt? Hast du Grundsteuerbescheide für Grundsteuer A oder B erhalten? Ein oder zwei Bescheide?
    Der Bescheid ist an den noch Besitzer gegangen mit neuem Grundsteuermessbetrag in Höhe von 1105.-. Der hat mir eine Kopie geschickt und er hat auf meinen Wunsch jetzt
    Einspruch mit "Begründung erfolgt durch neuen Besitzer nach Besitzübergang Anfang Mai" eingelegt.
    Bundesland ist Niedersachsen !

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      #47
      Der Link auf § 11 des Landesgrundsteuergesetzes von Niedersachsen ist hier zu finden:
      https://forum.elster.de/anwenderforu...558#post413558

      Um das Hofgrundstück aufteilen zu können, muss man jedenfalls 2 Aktenzeichen haben. Für die Weide müsste es ja ein Aktenzeichen

      für die Landwirtschaft geben. Dort müsste man die mit Halle und Stall überbauten Flächen als Hofstelle zuordnen. Bei einer Größe von 11.000 m²

      ist es wahrscheinlich am sinnvollsten, den Wohnteil samt Umgriff zu ermitteln, da gehören doch sicher noch mehr Flächen zur Landwirtschaft.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #48
        Moin,
        ich habe in Niedersachsen eine alte 530 qm Scheune mit 770 qm Obstwiese. Die Scheune ist als Lager und Stellfläche für Anhänger vermietet. Die Scheune ist sanierungsbedürftig, es regnet rein und die Nutzung ist nur in Teilen und eingeschränkt möglich. Jetzt soll der Grundsteuermessbetrag ab dem 01.01.2025 von 39,- € auf 340,- € steigen, das entspricht bei unserem Hebesatz von 600 eine Steigerung von 240,- € auf 2.040,- €. Da stellt sich mir die Frage, ob es nicht besser ist die Scheune abzureißen, da die Mieteinnahmen die Kosten für Steuern, Gemeindeabgaben, Versicherung und Reparaturen bei weiten nicht mehr entsprechen.
        Ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne des Bundesverfassungsgerichts oder der Bundesregierung ist, alle Immobilen über einen Kamm zu scheren. Daher stellen sich folgende Fragen:
        • ist es möglich den nicht-nutzbaren Teil bei der Bewertung auszulassen?
        • kann man ein Antrag auf Reduzierung des Hebesatzes bei der Gemeinde stellen?
        • ist es Sinnvoll ein Widerspruch einzulegen und wenn ja mit welcher Begründung?
        • oder gibt es noch andere Möglichkeiten außer viel Geld in die Hand zu nehmen?
        Viele Grüße Anton

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          #49
          Die Fragen betreffen vorrangig Steuerrecht, dazu können wir im Forum keine belastbaren Aussagen machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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