Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung Baden-Würtemberg. Garage unbedingt mitberücksichtigen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung Baden-Würtemberg. Garage unbedingt mitberücksichtigen?

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    im meinem Kaufvertrag stehen Miteigentumanteile für die Eigentumwohnung 231/10000 und extra für die Garage 54/1000.
    Eine grosse Wohnanlage auf drei Flürstücken mit Fl.1057m, Fl.1151m und Fl.508, erste Fläche

    Muss ich unbedingt die Garage miteingeben?
    irgendwo habe ich gelesen,das in Ländermodell für BW überhaupt kein Ansatz von Garagenflächen als Nutzfläche, da nur die Grundstücksfläche maßgebend ist

    mit der Bitte um Kontrolle

    Wenn Ja ( Garage mit) dann in Anlage GW1 6 mal alles erfassen und in Anlage GW2 mein persönliche Anteil von 76.

    1057+1151+508 = 2716m
    2716*231/10000=62,73
    2716*54/ 10000=14,66
    62+14=76
    Herzlichen Dank im voraus.


    #2
    1057+1151+508 = 2716m
    2716*231/10000=62,73
    2716*54/ 10000=14,66
    62+14=76
    Nicht ganz richtig ! Man darf erst die Summe abrunden, deshalb sind es richtig 77 m².

    Der m²-Anteil am Grund und Boden ist immer bewertungserheblich, mit der Nutzfläche der Garage hat das ja nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

      Ich habe noch blöde Frage...
      In GW2 muss ich antworten auf Zusatzfrage oder nicht?

      "Der Antrag auf Eintragung des Wohnungs- oder Teileigentum wurde beim Grundbuchamt eingereicht am:...z.b 01.01.2022?
      Ich habe von Bauträger eine Wchnung und Garage gekauft wie die andere 30 Familien und selbst keine Anträge mehr gestellt..
      Kaufvertrag ...Teilungserklärung zur Ansicht..
      Das hat alles doch Bauträger schon gemacht oder ich verstehe was nicht richtig.?

      Freundliche Grüße

      Kommentar


        #4
        In der Hilfe heißt es:

        Wurde das Wohnungs- und Teileigentum bereits vor dem 1. Januar 2022 begründet, können Sie hier aus Vereinfachungsgründen
        den „01.01.2022“ eintragen bzw. auswählen.


        ausgefüllt werden muss es aber.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X