Hallo liebe Forenmitglieder,
im meinem Kaufvertrag stehen Miteigentumanteile für die Eigentumwohnung 231/10000 und extra für die Garage 54/1000.
Eine grosse Wohnanlage auf drei Flürstücken mit Fl.1057m, Fl.1151m und Fl.508, erste Fläche
Muss ich unbedingt die Garage miteingeben?
irgendwo habe ich gelesen,das in Ländermodell für BW überhaupt kein Ansatz von Garagenflächen als Nutzfläche, da nur die Grundstücksfläche maßgebend ist
mit der Bitte um Kontrolle
Wenn Ja ( Garage mit) dann in Anlage GW1 6 mal alles erfassen und in Anlage GW2 mein persönliche Anteil von 76.
1057+1151+508 = 2716m
2716*231/10000=62,73
2716*54/ 10000=14,66
62+14=76
Herzlichen Dank im voraus.
im meinem Kaufvertrag stehen Miteigentumanteile für die Eigentumwohnung 231/10000 und extra für die Garage 54/1000.
Eine grosse Wohnanlage auf drei Flürstücken mit Fl.1057m, Fl.1151m und Fl.508, erste Fläche
Muss ich unbedingt die Garage miteingeben?
irgendwo habe ich gelesen,das in Ländermodell für BW überhaupt kein Ansatz von Garagenflächen als Nutzfläche, da nur die Grundstücksfläche maßgebend ist
mit der Bitte um Kontrolle
Wenn Ja ( Garage mit) dann in Anlage GW1 6 mal alles erfassen und in Anlage GW2 mein persönliche Anteil von 76.
1057+1151+508 = 2716m
2716*231/10000=62,73
2716*54/ 10000=14,66
62+14=76
Herzlichen Dank im voraus.
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