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Grundsteuer RLP Erbengemeinschaft, gleicher Grundbesitz, verschiedene Aktenzeichen

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    Grundsteuer RLP Erbengemeinschaft, gleicher Grundbesitz, verschiedene Aktenzeichen

    Hallo an alle Experten,
    meine Mutter, mein Bruder und ich haben eine Erbengemeinschaft über ein ehemaliges landwirtschaftliches Vermögen. Dazu zählt auch das Grundstück, auf dem das Haus meiner Mutter steht. Sie hat ein Schreiben vom Finanzamt an die Erbengemeinschaft, in dem die Fläche als Flurstück Schlüssel 28 Hofstelle bezeichnet ist. Ich habe ein Schreiben an die Grunstücksgemeinschaft erhalten, in dem dasselbe Grundstück als Grundvermögen angegeben ist. Zähler 1,0000, Nenner 1.
    Da wir verschiedene Aktenzeichen haben, müssen da beide Erklärungen unabhängig voneinander ausgefüllt werden? Normal ist bei einer Erbengemeinschaft doch nur eine einmalige Einreichung vorgesehen. Oder was ist da der Unterschied?
    mit freundlichem Gruß
    Gunter

    #2
    Sie hat ein Schreiben vom Finanzamt an die Erbengemeinschaft, in dem die Fläche als Flurstück Schlüssel 28 Hofstelle bezeichnet ist. Ich habe ein Schreiben an die Grunstücksgemeinschaft erhalten, in dem dasselbe Grundstück als Grundvermögen angegeben ist. Zähler 1,0000, Nenner 1.
    Als Hofstelle darf man ehemaliges landwirtschaftliches Vermögen nicht mehr erklären, auch nicht anteilig.

    Siehe § 234 Abs. 6 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__234.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      sorry, ich hab da keine Ahnung und verstehe nur Bahnhof. Meine Mutter hat (in der Erbengemeinschaft) 17 Flurstücke aus dem ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb in der Ausfüllhilfe aufgelistet, die aktuell verpachtet sind (außer dem Hofgrundstück mit dem Haus). Wird das denn nicht angegeben? Oder warum schickt uns das Finanzamt eine Feststellungserklärung?
      Mit freundlchem Gruß
      Gunter

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        #4
        Für die 17 verpachteten Flurstücke ist eine Erklärung für Land-und Forstwirtschaft einzureichen, Würden die Flächen nachhaltig

        vom Hofgrundstück aus bewirtschaftet, was ja nicht der Fall ist, dürfte das Hofgrundstück in eine Hofstelle und den Wohnteil aufgeteilt

        werden. Ohne nachhaltige Bewirtschaftung der Landwirtschaftsflächen rechnet jedoch das gesamte Hofgrundstück zum Grundvermögen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie,
          danke für die erhellende Erklärung. Ich kann also auf mein Aktenzeichen für die Grundstücksgemeinschaft das Hofstück als Grundvermögen errklären. Meine Mutter kann für die Erbengemeinschaft unter ihrem Aktenzeichen die landwirtschaftlichen Flächen ohne das Hofgrundstück erklären. Richtig?
          Mit freundlchem Gruß
          Gunter

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            #6
            So sieht es aus !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Thread closed! Danke!

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