Hallo an alle Experten,
meine Mutter, mein Bruder und ich haben eine Erbengemeinschaft über ein ehemaliges landwirtschaftliches Vermögen. Dazu zählt auch das Grundstück, auf dem das Haus meiner Mutter steht. Sie hat ein Schreiben vom Finanzamt an die Erbengemeinschaft, in dem die Fläche als Flurstück Schlüssel 28 Hofstelle bezeichnet ist. Ich habe ein Schreiben an die Grunstücksgemeinschaft erhalten, in dem dasselbe Grundstück als Grundvermögen angegeben ist. Zähler 1,0000, Nenner 1.
Da wir verschiedene Aktenzeichen haben, müssen da beide Erklärungen unabhängig voneinander ausgefüllt werden? Normal ist bei einer Erbengemeinschaft doch nur eine einmalige Einreichung vorgesehen. Oder was ist da der Unterschied?
mit freundlichem Gruß
Gunter
meine Mutter, mein Bruder und ich haben eine Erbengemeinschaft über ein ehemaliges landwirtschaftliches Vermögen. Dazu zählt auch das Grundstück, auf dem das Haus meiner Mutter steht. Sie hat ein Schreiben vom Finanzamt an die Erbengemeinschaft, in dem die Fläche als Flurstück Schlüssel 28 Hofstelle bezeichnet ist. Ich habe ein Schreiben an die Grunstücksgemeinschaft erhalten, in dem dasselbe Grundstück als Grundvermögen angegeben ist. Zähler 1,0000, Nenner 1.
Da wir verschiedene Aktenzeichen haben, müssen da beide Erklärungen unabhängig voneinander ausgefüllt werden? Normal ist bei einer Erbengemeinschaft doch nur eine einmalige Einreichung vorgesehen. Oder was ist da der Unterschied?
mit freundlichem Gruß
Gunter
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