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Grundsteuererkl. Bayern, wirtschaftl. Einheit (Zähler/Nenner) - verzwickte Sachlage

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    #16
    Danke Charlie24, hat kurz vor Ihrem Hinweis alles geklappt.
    (Halt altersbedingt, trotzdem noch Interesse!)

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      #17
      Danke an Charlie für die Antwort und an alle für die rege Diskussion. Ich komme leider erst jetzt zum antworten.

      Was ich aus den Bauunterlagen entnehme (ich hab ja damals noch gar nicht gelebt): Meine Oma und mein Vater waren die Bauherren und der Bauantrag lautete auf "Neubau eines Zweifamilienhauses". Meine Oma hat dann ihre Hälfte meinem Onkel vermacht. Folglich waren mein Vater und mein Onkel je zur Hälfte Eigentümer des Doppelhauses mit Grundstück (gemeinsam, nichts getrennt).
      Als mein Vater starb, hat er seine Hälfte mir und meiner Mutter vermacht, so dass der Eintrag im Grundbuch mit 1/2 mein Onkel, 1/4 ich und 1/4 meine Mutter zustande kam.

      Es gibt 2 Eintragungen im Grundbuch. Also mein Onkel steht auf einem völlig anderen Grundbuchblatt (andere Seitenzahl).

      Trotzdem ist NICHTS getrennt. Weder vom Haus noch vom Grundstück existiert eine Teilungserklärung oder sonstwas. Also rein rechtlich gehört mir sozusagen auch die Doppelhaushälfte meines Onkels, aber defacto bewohnt er diese seit Lebzeiten selbst.

      An Charlie24: ändert das jetzt was daran, dass ich in Zeile 6 die genannten Zähler 1 und als Nenner 2 einzutragen habe? Berücksichtigt das Finanzamt dann bei der Grundsteur, dass mein Onkel eine größere Terrasse hat?

      An N. Johannes: meiner Meinung nach muss ich die Terrassen zu 1/4 anrechnen, wie in der Anleitung genannt, oder liege ich da falsch?

      Dankeschön!

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        #18
        Also keine 3 Grundbuchblätter -um das noch hinzuzufügen-, sondern 2 Grundbuchblätter

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          #19
          Sorry, noch ein Nachtrag:
          Aber das Finanzamt hat 2 Aktenzeichen vergeben. Eins für die DHH, die mein Onkel bewohnt und eins für die DHH, die ich und meine Mutter bewohnen.
          Wir haben ja wie bereits erwähnt auch immer 2 getrennte Grundsteuerbescheide erhalten (pro DHH einen).

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            #20
            Tinnda, zu den 'Grundbuchblättern' besteht Nachfragebedarf. Meine Frage nach 3 Grundbuchblättern war falsch, sollte natürlich ZWEI lauten.
            Wenn ich das jetzt richtig deute, gibt es tatsächlich nur 1 Grundbuchblatt (§ 3 Grundbuchordnung) und nur ein Flurstück. Innerhalb dieses einen Grundbuchblattes ist auf einem getrennten Blatt in Abt. 1 (Eigentumsverhältnisse) der Onkel als Miteigentümer zu 1/2 vermerkt. Ihre Mutter und Sie sind Eigentümer zu je 1/4. Evtl. noch als Erbengemeinschaft.
            Sehe ich das so richtig?
            Dann handelt es sich um eine Miteigentumsgemeinschaft (mit ideellem Bruchteilseigentum). Es wäre dann so, wie Sie richtig schreiben, den drei genannten Personen gehört ALLES gemeinsam, jedoch lediglich zum jeweiligen Bruchteil.
            Also für die Grundsteuererklärung m. E. dann: Bruchteilsgemeinschaft.
            Aber mich irritieren immer noch die beiden Informationsschreiben mit anderem Aktenzeichen und auch die getrennten Grundsteuerbescheide. Also evtl. doch zwei verschiedene Grundbuchblätter mit jeweils anderer Grundbuchblatt-Nummer und unterschiedlichen Parzellen? Dann lägen geklärte Eigentumsverhältnisse vor!


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              #21
              Das, was Tinnda schreibt, stärkt mich in meiner Auffassung, dass es zwei wirtschaftliche Einheiten sind. Wahrscheinlich fand die Teilung schon zu Zeiten von Vater und Oma statt.

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                #22
                An Charlie24: ändert das jetzt was daran, dass ich in Zeile 6 die genannten Zähler 1 und als Nenner 2 einzutragen habe? Berücksichtigt das Finanzamt dann bei der Grundsteur, dass mein Onkel eine größere Terrasse hat?
                Meiner Meinung nach passt der Eintrag von 1 und 2 in Zeile 6 der Anlage Grundstück. Was die Angaben zur Größe der Terrasse angeht, erklärt ja aufgrund der

                zwei wirtschaftlichen Einheiten jeder nur seine eigenen Wohnflächen, Falls es eine nach § 5 der Wohnflächenverordnung weiter gültige Wohnflächenberechnung

                nach der Zweiten Berechnungsverordnung gibt, in der die Terrasse nicht vorkommt, darf die in Bayern natürlich verwendet werden.

                Was mich persönlich interessieren würde, wäre der Wortlaut des Grundbucheintrags beim Onkel oder auch bei euch.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Lieben Dank an N.Johannes, multi und Charlie.

                  Zu Deinen Fragen Johannes: es gibt 2 Grundbuchblätter. Mein Onkel hat Blatt 34** und ich und meine Mutter haben Blatt 65**.
                  Das kommt meines Erachtens daher, weil die DHH, die mein Onkel bewohnt, baulich 2 Jahre vorher fertiggestellt wurde, und die DHH, die ich und meine Mutter bewohnen 2Jahre später.
                  Es gibt nur eine Flurstücksnummer.
                  Das Finanzamt hat auf dem Informationsschreiben mit Aktenzeichen bereits "Erbengemeinschaft" festgelegt.

                  Zu multi: es fand nie eine Teilung statt. Es ist definitiv weder Doppelhaus noch Grundstücksfläche geteilt. Mein Onkel ist ja der einzige noch lebende, der beim Bau live dabei war und auch er sagt immer, es ist nichts getrennt, man müsste zumindestens mal das Doppelhaus teilen lassen.

                  Zu Charlie: In den Grundbucheintrag meines Onkel hatte ich noch nie Einsicht. Kann ich da Einsicht verlangen? Wahrscheinlich ja schon, da ich ja quasi Miteigentümer bin.
                  In dem Grundbuch von mir und meiner Mutter steht nur (wortwörtlich abgeschrieben):
                  "Eigentümer alt: Onkel und mein Vater (verstorben), Eigentümer neu: Ich und meine Mutter in Erbengemeinschaft zur Hälfte, Grundlage der Eintragung: Erbschein des Amtsgerichts"
                  Charlie, das mit der Wohnflächenverordnung kapiere ich jetzt nicht, dazu bin ich zu wenig in der Materie drin. Ich soll jetzt aber 1 - 2 eintragen und dann errechnet das Finanzamt quasi einen eigenen Grundsteuerbescheid unter Berücksichtigung der größeren Terrasse für meinen Onkel und einen eigenen unter Berücksichtigung der kleineren Terrasse für uns?

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                    #24
                    dann errechnet das Finanzamt quasi einen eigenen Grundsteuerbescheid unter Berücksichtigung der größeren Terrasse für meinen Onkel und einen eigenen unter Berücksichtigung der kleineren Terrasse für uns?
                    Wenn jeder seine Terrasse mit ein Viertel der Fläche der Wohnfläche hinzurechnet, ist das so. Wann sind denn die Häuser konkret gebaut worden ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #25
                      Die DHH meines Onkels war 1968 fertig und die, die ich und meine Mutter bewohnen wurde 1971 fertiggestellt.

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                        #26
                        Die DHH meines Onkels war 1968 fertig und die, die ich und meine Mutter bewohnen wurde 1971 fertiggestellt.
                        Zwischen 1957 und Ende 2003 wurden die Wohnflächen nach der Zweiten Berechnungsverordnung ermittelt. Die gibt es bestimmt

                        auch für diese Häuser. In der Regel findet man die in den Bauakten. Wenn ab 2004 bis 2022 keine Umbauten erfolgt sind, die eine Neuberechnung

                        der Wohnfläche erforderlich machen, wären die ursprünglichen Wohnflächenberechnungen nach wie vor gültig.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #27
                          Vielen Dank Charlie. Der einzige Umbau, der stattfand, war das mein Onkel seine Terrasse vergrößert hat. Allerdings weiß ich jetzt nicht mehr, in welchem Jahr das war. Ich glaube auch, er hat sich das nirgends genehmigen lassen, denn sonst hätte ich und meine Mutter ja unterschreiben müssen. Falls ich noch was finde zum Jahr, melde ich mich.
                          Ansonsten vielen Dank an Charlie für die echt super-hilfreichen Ausfüllantworten und an Johannes und multi für die nützlichen Denkanstösse!!

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                            #28
                            ... er hat sich das nirgends genehmigen lassen,
                            Dafür braucht man ja auch keine Baugenehmigung. Du musst dich nicht um seine Terrassenvergrößerung kümmern, dafür ist er allein verantwortlich.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Charlie, jetzt brauch ich Dich nochmal bitte. Das ist jetzt zwar ein anderes Thema, aber da ich hier schon die gesamte Sachlage der Doppelhaushälfte erklärt hab, mach ich jetzt hier weiter mit der Frage:
                              ich habe gerade zufällig festgestellt, dass meine Mutter und ich für unsere DHH seit dem Tod meines Vaters 1998 einen viel höheren Grundsteuermeßbetrag zahlen (nämlich 44,27€), als mein Onkel für seine DHH (nämlich 33,37€).
                              Wie kann das bitteschön sein, wenn die DHH von der Größe her komplett identisch sind und uns ja auch noch alles zusammen gehört???

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                                #30
                                ich habe gerade zufällig festgestellt, dass meine Mutter und ich für unsere DHH seit dem Tod meines Vaters 1998 einen viel höheren Grundsteuermeßbetrag zahlen (nämlich 44,27€), als mein Onkel für seine DHH (nämlich 33,37€).
                                Da muss man die Einheitswertbescheide vergleichen, sonst ist das nicht herauszufinden. In der Regel braucht man die Originalbescheide, aus

                                den Zurechnungsfortschreibungen ist das in aller Regel nicht ersichtlich. Wenn da unterschiedliche Wohnflächenberechnungen vorgelegt wurden,

                                gibt es auch unterschiedliche Einheitswerte. Das Argument mit dem zusammen gehört, hilft dir nichts, aus Sicht des Finanzamt sind das 2 wirtschaftliche

                                Einheiten.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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