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Umsatzsteuerfreie Rechnung ins außereuropäische Ausland – EÜR Kennziffer 103?

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    Umsatzsteuerfreie Rechnung ins außereuropäische Ausland – EÜR Kennziffer 103?

    Sehr geehrtes Forum,

    werden Betriebseinnahmen aus umsatzsteuerfreien Rechnungen ins außereuropäische Ausland in der EÜR unter Kennziffer 103 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) erfaßt?

    Die Antwort scheint beinahe auf der Hand zu liegen; die Erläuterung vom Bundesministerium der Finanzen aber weist in eine andere Richtung. Sie führt als Beispiele an: Zinsen, Entschädigungen, öffentliche Zuschüsse … . Daher die Nachfrage.

    Vielen Dank

    #2
    Kennziffer 103 ist schon richtig, auch wenn diese Betriebseinnahmen in der Hilfe nicht als Beispiel angegeben sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für Ihre rasche Hilfe! Wenn ich eine Anschlußfrage stellen darf: Wissen Sie zufällig, ob sich an irgendeiner Stelle eine für Laien verständliche, aber umfassende Erläuterung der EÜR findet, die solche einfachen Sachfragen erübrigen würde? Die vom BMF unter https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3 zur Verfügung gestellte Anleitung ist da, wie gesehen, nicht ganz umfassend.

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        #4
        ... ob sich an irgendeiner Stelle eine für Laien verständliche, aber umfassende Erläuterung der EÜR findet, die solche einfachen Sachfragen erübrigen würde?
        Wirklich detaillierte Ausfüllanleitungen sind schlecht zu finden, damit kann ich auch nicht dienen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Gut, dann nocheinmal meinen herzlichen Dank!

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