Sehr geehrtes Forum,
werden Betriebseinnahmen aus umsatzsteuerfreien Rechnungen ins außereuropäische Ausland in der EÜR unter Kennziffer 103 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) erfaßt?
Die Antwort scheint beinahe auf der Hand zu liegen; die Erläuterung vom Bundesministerium der Finanzen aber weist in eine andere Richtung. Sie führt als Beispiele an: Zinsen, Entschädigungen, öffentliche Zuschüsse … . Daher die Nachfrage.
Vielen Dank
werden Betriebseinnahmen aus umsatzsteuerfreien Rechnungen ins außereuropäische Ausland in der EÜR unter Kennziffer 103 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) erfaßt?
Die Antwort scheint beinahe auf der Hand zu liegen; die Erläuterung vom Bundesministerium der Finanzen aber weist in eine andere Richtung. Sie führt als Beispiele an: Zinsen, Entschädigungen, öffentliche Zuschüsse … . Daher die Nachfrage.
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