Hallo
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Beim Finanzamt selbst habe ich keine eindeutige Antwort bzw 3 unterschiedliche Antworten bekommen, die aber aber irgendwie dem was bei Elster an Info zu finden ist widersprechen.
Es geht um einen ehemaligen Bauernhof der aber seit längerem rein Privat genutzt wird und auch nicht der LuV zugeordnet ist. (Im Aktenzeichen steht mittig eine 3 )
Es wird weder was erwirtschaftet noch was vermietet.
Die Gebäude sind in U-Form miteinander verbunden, man kann also vom Wohnhaus (durch einen Hauswirtschaftraum außerhalb der Wohnung) auf der einen Seite in einen Pferdestall gehen und auf der anderen Seite in zwei Ställe und von dort in eine große Scheune.
Außerdem gibt es an der Scheune angebaut, aber ohne Verbindungstür, noch einen Schuppen und einen ungenutzten Hühnerstall.
Einzeln steht ein kleines Gebäude in dem ein Teil als Garage dient und der andere Teil als Holzlager/Abstellraum.
Lange Rede kurzer Sinn :-)
Müssen die Nebengebäude, sowohl die baulich verbundenen als auch das einzeln stehende mit ihrer Fläche angegeben werden und wenn ja an welcher Stelle des Web-Formulars ? (die Flächen sind mehr als 30m2)
Lieben Gruß Nine
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Beim Finanzamt selbst habe ich keine eindeutige Antwort bzw 3 unterschiedliche Antworten bekommen, die aber aber irgendwie dem was bei Elster an Info zu finden ist widersprechen.
Es geht um einen ehemaligen Bauernhof der aber seit längerem rein Privat genutzt wird und auch nicht der LuV zugeordnet ist. (Im Aktenzeichen steht mittig eine 3 )
Es wird weder was erwirtschaftet noch was vermietet.
Die Gebäude sind in U-Form miteinander verbunden, man kann also vom Wohnhaus (durch einen Hauswirtschaftraum außerhalb der Wohnung) auf der einen Seite in einen Pferdestall gehen und auf der anderen Seite in zwei Ställe und von dort in eine große Scheune.
Außerdem gibt es an der Scheune angebaut, aber ohne Verbindungstür, noch einen Schuppen und einen ungenutzten Hühnerstall.
Einzeln steht ein kleines Gebäude in dem ein Teil als Garage dient und der andere Teil als Holzlager/Abstellraum.
Lange Rede kurzer Sinn :-)
Müssen die Nebengebäude, sowohl die baulich verbundenen als auch das einzeln stehende mit ihrer Fläche angegeben werden und wenn ja an welcher Stelle des Web-Formulars ? (die Flächen sind mehr als 30m2)
Lieben Gruß Nine
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