Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer NRW - Ehem. Bauernhof privat genutzt, Flächen der Nebengebäude angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer NRW - Ehem. Bauernhof privat genutzt, Flächen der Nebengebäude angeben?

    Hallo
    vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
    Beim Finanzamt selbst habe ich keine eindeutige Antwort bzw 3 unterschiedliche Antworten bekommen, die aber aber irgendwie dem was bei Elster an Info zu finden ist widersprechen.

    Es geht um einen ehemaligen Bauernhof der aber seit längerem rein Privat genutzt wird und auch nicht der LuV zugeordnet ist. (Im Aktenzeichen steht mittig eine 3 )
    Es wird weder was erwirtschaftet noch was vermietet.


    Die Gebäude sind in U-Form miteinander verbunden, man kann also vom Wohnhaus (durch einen Hauswirtschaftraum außerhalb der Wohnung) auf der einen Seite in einen Pferdestall gehen und auf der anderen Seite in zwei Ställe und von dort in eine große Scheune.
    Außerdem gibt es an der Scheune angebaut, aber ohne Verbindungstür, noch einen Schuppen und einen ungenutzten Hühnerstall.
    Einzeln steht ein kleines Gebäude in dem ein Teil als Garage dient und der andere Teil als Holzlager/Abstellraum.
    Lange Rede kurzer Sinn :-)

    Müssen die Nebengebäude, sowohl die baulich verbundenen als auch das einzeln stehende mit ihrer Fläche angegeben werden und wenn ja an welcher Stelle des Web-Formulars ? (die Flächen sind mehr als 30m2)

    Lieben Gruß Nine





    #2
    Wenn die Nebengebäude nur als Abstell- und Lagerräume für die Wohnnutzung dienen, fallen die Nutzflächen m. E. komplett aus der Erklärung.

    Das sind Abstell- und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, die nicht zur Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung rechnen.

    Was angegeben werden muss, ist die Anzahl der Stellplätze in Gebäuden, die als Garage genutzt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für deine schnelle Antwort Charlie24

      Lieben Gruß Nine

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen!
        Danke fur deine Frage Nine. Uns geht es in ähnlicher Weise. Nur das unser Resthof eine L Form hat. Super das es endlich mal einen Beitrag gibt der genau mein Problem wieder spiegelt. Bei uns besteht das " Grundstück" aus vier Teilgrundstücken. Scheune, Stalkungen und Tenne liegen auf einem Teilgrundstück wo KEIN Wohngebäude evenfalls drauf steht.

        Nur um sicher zu gehen: Ich muss die Scheune und nicht genutzten Stallungen also nicht mit angeben!? Auch wenn die Gebäude auf einen eigenen Teilgrundstück stehen??

        Da stell ich mir jetzt die Frage warum unter der Rubrik
        6. Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwerte

        Genau solche Auswahlmöglichkeiten angegeben werden? (Stallbauten, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen,...?)

        Warum fragen Sie dies überhaupt ab dann? Wenn es für Landwirtschaft was eigenes gibt?

        Da wäre meine Frage jetzt auch noch, was man genau bei ( Lageplan - ) Nummer eingeben soll? Die Nummer vom Flurstück?

        Es ist wirklich verwirrend. Es wäre toll wenn sich jemand meiner erweiterten Frage annehmen würde und mir eine Antwort geben kann.
        Lieben Gruss
        TIEMALK

        Kommentar


          #5
          Genau solche Auswahlmöglichkeiten angegeben werden? (Stallbauten, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen,...?)
          Manchmal werden solche Bauwerke für eigene oder fremde betriebliche Zwecke genutzt, dann bleiben sie bewertungsrelevant.

          Damit sind gewerbliche Folgenutzungen gemeint, darum werden die auch abgefragt. Die Nichtnutzung bzw. nur private Nutzung fällt

          da nicht darunter.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Da wäre meine Frage jetzt auch noch, was man genau bei ( Lageplan - ) Nummer eingeben soll? Die Nummer vom Flurstück?
            Nein, du beginnst bei 1 oder 01 und nummerierst die Gebäude laufend fort.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallelujah! Vielen Dank für die schnelle "Erleuchtung"! Kurz knapp, sachlich und vor allem begriffliche für 'Normalos' erklärt. Herzlichen Dank!

              Kommentar

              Lädt...
              X