Nachdem ich nun seit gestern erfolglos an dem Problem herumpuzzle, erhoffe ich mir hier Hilfe:
Ich versuche gerade für meinen Schwiegervater folgendes Problem zu lösen. Er besitzt eine kleine Wohnung in einem Hotelkomplex an der Ostsee mit einem Miteigentumsanteil von 122/10000 . Das Gebäude wurde 1997 auf sechs Flurstücken gebaut, welche ich im Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens auch alle sechs gesondert mit der jeweiligen Quadratmeterzahl angegeben habe. Wenn ich nicht falsch denke, gehören ihm an jedem dieser sechs Grundstücke o.g. Anteil. So habe ich es jedenfalls eingegeben. (Ist hier eine mögliche Fehlerquelle verborgen?)
Bei den Angaben zu Grund und Boden habe ich dann die Gesamtsumme der sechs Teile als Grundstücksgröße angegeben (Ist möglicherweise auch falsch?). Bei den Angaben zur Feststellung habe ich Hauptfeststellung und bebautes Grundstück angegeben (was mir auch als mögliche Fehlerquelle angegeben wird).
Ich erhalte nun immer folgende Fehlermeldung:
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
Was mache ich verkehrt? Weiß jemand Rat oder ist selbst bereits an solch Hürde gestrauchelt?
Würde mich über Hinweise freuen.
Kneters
Ich versuche gerade für meinen Schwiegervater folgendes Problem zu lösen. Er besitzt eine kleine Wohnung in einem Hotelkomplex an der Ostsee mit einem Miteigentumsanteil von 122/10000 . Das Gebäude wurde 1997 auf sechs Flurstücken gebaut, welche ich im Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens auch alle sechs gesondert mit der jeweiligen Quadratmeterzahl angegeben habe. Wenn ich nicht falsch denke, gehören ihm an jedem dieser sechs Grundstücke o.g. Anteil. So habe ich es jedenfalls eingegeben. (Ist hier eine mögliche Fehlerquelle verborgen?)
Bei den Angaben zu Grund und Boden habe ich dann die Gesamtsumme der sechs Teile als Grundstücksgröße angegeben (Ist möglicherweise auch falsch?). Bei den Angaben zur Feststellung habe ich Hauptfeststellung und bebautes Grundstück angegeben (was mir auch als mögliche Fehlerquelle angegeben wird).
Ich erhalte nun immer folgende Fehlermeldung:
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
Was mache ich verkehrt? Weiß jemand Rat oder ist selbst bereits an solch Hürde gestrauchelt?
Würde mich über Hinweise freuen.
Kneters
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