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Grundsteuererklärung NRW hochladen funktioniert nicht

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    Grundsteuererklärung NRW hochladen funktioniert nicht

    Ich versuche, die Grundsteuerrklärung hochzuladen, aber es funktioniert nicht.
    Es sind Hinweise vorhanden.
    • Sie können das Formular trotz vorhandener Hinweise versenden.Aber wie? Die Registerkarte ist grau hinterlegt,

    #2
    Wenn neben den Hinweisen auch noch Fehler vorhanden sind, dann kann man nicht versenden.
    Schau mal im linken Bereich nach, ggf. auch mal noch unten oder oben scrollen !

    Gruß
    Sepp

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      #3
      Hallo Sepp!
      Danke für den Hinweis mit den Fehlern. Ich habe bis auf einen jetzt alle beseitigt.
      Ein Fehler ist geblieben und lässt sich nicht korrigieren. Es geht um die Aufteilung eines Hauses in Eigentumswohnungen.
      Wie bekomme ich ihn weg?

      Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.

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        #4
        Betrachte alle Flurstücke in GW1 und gruppiere sie nach BRW.
        Multipliziere je BRW die Flächen der zugehörigen Flurstücke mit dem Miteigentumsanteil und summiere diese Werte.
        Runde das Ergebnis ab und trage es in GW2 zusammen mit dem BRW ein. Stelle sicher, dass bei den Flurstücken das Pulldownmenü "Enthalten in" auf diesen Eintrag verweist.

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          #5
          Es gibt nur ein Grundstück mit 525 qm, sonst nichts.

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            #6
            Zitat von wambier Beitrag anzeigen
            Es gibt nur ein Grundstück mit 525 qm, sonst nichts.
            Dann wird dich das Berechnen von 525 mal Eigentumzähler durch Eigentumnenner ja nicht überfordern.

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              #7
              Es gibt also genau ein Flurstück von 525 qm an dem Du einen Miteigentumsanteil hast, oder ?
              Für dieses Flurstück gibt es genau einen zutreffenden Bodenrichtwert ?
              Wie ist denn dein Miteigentumsanteil an diesem Flurstück (das steht in deinem Kaufvertrag)?

              Wichtig ist, dass Du die volle Flurstücksfläche nur im Hauptvordruck angibst.

              Der Wert auf der Anlage Grundstück ist dann nur dein rechnerischer Anteil am Flurstück,
              der sich aus Flurstücksfläche * Miteigentumsanteil ergibt (das Ergebnis darf abgerundet werden).

              Ausfüllbeispiele und Hintergründe sind in der Anleitung von Charlie unter:
              Grundsteuererklärung – Formulare 11 Bundesländer sowie Baden-Württemberg - ELSTER Anwender Forum

              Gruß
              Sepp
              Zuletzt geändert von Sepp; 09.10.2022, 18:23.

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                #8
                Danke für den Hinweis,wo das aufgeteilte Grundstück einzutragen ist. Ich hatte in der Anlage die volle Größe eingetragen. Ich habe es korrigert, und die Fehlermeldung ist verschwunden. Ich habe jetzt ein Problem noch:
                Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Bei Nichtwohngrundstücken müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden.
                Ich weiß nicht, wo das auf einmal herkommt. Ich habe ja kein neues Grundstück angelegt.

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                  #9
                  Ich weiß nicht, wo das auf einmal herkommt.
                  Mein ELSTER unterscheidet zwischen der Prüfung für die aktuelle Seite und der Prüfung der gesamten Erklärung.
                  Daher kommt durch deine Fehlerbehebung nun der weitere Fehler.

                  Bei Nichtwohngrundstücken müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden.
                  Diese Meldung kommt dann, wenn im Abschnitt "Angaben zur Grundstücksart" bei der "Art des Grundstücks" diese auf
                  "Teileigentum", "Geschäftsgrundstück", "gemischt genutztes Grundstück" oder "sonstiges bebautes Grundstück"
                  gesetzt wird.
                  In diesen Fällen müssen im Abschnitt "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" entsprechende Angaben erfolgen.

                  Ob jetzt der Fehler an der Art des Grundstücks oder an den fehlenden Angaben bei Nichtwohngrundstücken liegt, kannst nur Du selbst aufklären.
                  Bisher hast Du ja nicht angegeben, um was es sich bei deiner wirtschaftlichen Einheit genau handelt.

                  Gruß
                  Sepp

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                    #10
                    Es handelt sich um Teileigentum, ein Haus mit 3 Parteien. Ich habe das Haus doch schon eingetragen und auch die Garagen. Ich habe versucht ein zusätzliches Grundstück anzulegen wegen der Gargagen, aber das führt total in die Irre.

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                      #11
                      Teileigentum
                      Sicher?

                      Aus der Anleitung:

                      Teileigentum:
                      Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen eines Gebäudes, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden,
                      und der dazugehörende Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.


                      Wie gesagt:
                      Wenn Teileigentum dann müssen zwingend Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert getätigt werden.

                      Aufgrund deiner aktuellen Aussagen bezweifle ich aber stark, dass das tatsächlich unter "Teileigentum" läuft.

                      Gruß
                      Sepp

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                        #12
                        Ich habe den Fehler selbst gefunden. Bei den Grundstücken musste ich in das Grundstück mit Mieterhäuern wechseln.

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                          #13
                          Zitat von wambier Beitrag anzeigen
                          Ich habe den Fehler selbst gefunden. Bei den Grundstücken musste ich in das Grundstück mit Mieterhäuern wechseln.
                          Ich dachte, es ginge um Wohnungseigentum. Dass dir ein Mietshaus gehört, ist neu.

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                            #14
                            Also langsam bin ich auch verwirrt, was jetzt wirklich bei Dir Sache ist, ich hätte nach deinen bisherigen Aussagen jetzt auch eher Wohnungseigentum vermutet.

                            Ich hoffe Du weißt was Du da erklärst. Anhand deiner bisherigen Aussagen (Haus mit drei Parteien, offensichtlich Miteigentumsanteil am Flurstück),
                            erscheint Mietwohngrundstück doch leicht fraglich.

                            Wenn Du unsicher bist kannst Du gerne nochmal ausführlich beschreiben was mit dem Haus und dem Flurstück konkret ist.

                            Mietwohngrundstück:
                            Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind. Das gilt auch, wenn sich die Wohnungen in unterschiedlichen Gebäuden befinden.



                            Gruß
                            Sepp

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