Zitat von N. Johannes
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer - Heizungsraum oder Bad?
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Würde mal sagen, ganz doofer Sachverhalt.
Als reiner Hauswirtschaftsraum (Heizung + Waschküche) würde er gemäß § 2 Absatz 3 WoFlV m. E. nicht zur Wohnfläche zählen. Eine Beschränkung auf Kellerräume kann ich der Vorschrift nicht entnehmen.
Problematisch ist hier allerdings, dass sich in dem Raum auch Waschbecken/WC befinden. Ich würde daher den Raum entsprechend der QM nur anteilig ansetzen.
Vgl. hierzu auch den folgenden Auszug aus einem Urteil des Hamburger FG - 2 K 322/04:
Der Sachverständige hat verständlich und schlüssig dargelegt, dass der 13,60 qm große als "Hauswirtschaftraum" bezeichnete Raum aufgrund seiner Nutzungsmöglichkeiten und tatsächlichen Nutzung zur Hälfte in die Wohnflächenberechnung einzubeziehen ist, da die aufgestellten Warmwasser- und Heizgeräte in ihrer Auswirkung so marginal sind, dass der Raum nicht als sog. "Waschküche / Heizungsraum", die grundsätzlich nicht in Wohnflächenberechnungen einzubeziehen sind, bezeichnet werden kann.Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 10.10.2022, 12:41.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenProblematisch ist hier allerdings, dass sich in dem Raum auch Waschbecken/WC befinden. Ich würde daher den Raum entsprechend der QM nur anteilig ansetzen. ... Urteil des Hamburger FG - 2 K 322/04:
dass der 13,60 qm große als "Hauswirtschaftraum" bezeichnete Raum aufgrund seiner Nutzungsmöglichkeiten und tatsächlichen Nutzung zur Hälfte in die Wohnflächenberechnung einzubeziehen ist,
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Ich muss bestätigen, dass ich hin und her taumelte, ehe ich geantwortet habe und dies immer noch.
Zwischenzeitlich hat poiu noch geschrieben.
Zum Urteil, das ist von 2004. Zu dieser Zeit waren m. E. die Musterfeuerungs-VO und die Feuerungsverordnungen noch nicht erlassen, die die Definition für einen Heizraum beinhalten.
Aber, ich lass mich ja auch gerne überzeugen und versuch's noch einmal:
Nach Hinweis der Grundsteuererklärung ist die Wohnfläche nach der Wohnflächen-VO zu ermitteln,
Ob "die Definition der Feuerungsverordnung hier anzuwenden ist" (poiu oder auch entsprechender Hinweis von Charlie24) und auch die, die in der Musterfeuerungs-VO erfolgte, kann berechtigt angezweifelt werden.
So ist in der Musterfeuerungsverordnung und auch den Feuerungsverordnungen der Länder der 'HEIZRAUM' definiert, zudem auch der Aufstellraum für Feuerstätten.
Gut möglich, dass die Bezeichnung in der Hilfe der Grundsteuererklärung und in der Wohnflächenverordnung als 'HEIZUNGSRÄUME' beides bezeichnet. Umgangssprachlich könnte man dann unter Heizungsräumen die Räume verstehen, die allgemein dem Aufstellen von Feuerstätten jeder Größe und Art dienen und das aber nur oder fast nur in einem Raum! Es kann m. E. nicht sein, dass eine in der Küche oder im Bad montierte Gastherme aus diesen Räumen einen Heizungsraum macht.
Ob dieser kleine Unterschied eine andere Herleitung - gegenüber vorher - zulässt, ich weiß es nicht?
Zum hiesigen Thema (und Ausführungen von Beamtemschweiß): Durch Waschbecken und WC zählt der Raum m. E. zur Wohnfläche.
Ich höre jetzt aber auf. Man könnte noch so viel in diese Diskussion einbringen. Es nimmt kein Ende!
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Zu dieser Zeit waren m. E. die Musterfeuerungs-VO und die Feuerungsverordnungen noch nicht erlassen, die die Definition für einen Heizraum beinhalten.
eine Diskussion mit dem Installateur erinnern, bei der es darum ging, ob die Abwasserleitungen in unserem Heizungsraum aus Kunststoff sein dürfen oder
ob feuerfeste Gussrohre verlegt werden müssen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von N. Johannes Beitrag anzeigenZum Urteil, das ist von 2004. Zu dieser Zeit waren m. E. die Musterfeuerungs-VO und die Feuerungsverordnungen noch nicht erlassen, die die Definition für einen Heizraum beinhalten. ... Zum hiesigen Thema (und Ausführungen von Beamtemschweiß): Durch Waschbecken und WC zählt der Raum m. E. zur Wohnfläche. ...
Es entspricht m.A.n. nicht dem Sinn der Wohnflächenverordnung, wenn man einen Zubehörraum exakt nur dann bzw. nur im Ganzen abziehen kann, wenn er ganz singulär eine bestimmte Nutzung erfüllt.
Und zur Nutzung als Zubehörraum möchte ich noch in Erinnerung bringen, dass dieser Part bereits seit 1957 in der II. Berechnungsverordnung enthalten war. Aber hier waren es fünfzig Jahre lang "Schuppen (Holzlegen)", die erst mit der WoFlV zu "Heizungsräumen" wurden. Auch daher erscheint es mir nicht sinnvoll, dies jetzt mit einer Definition eines "Heizraum" im Sinne der Feuerverordnung zu verbinden. Ich würde mehr im Zusammenhang bleiben und sagen, es geht hier um eine zum Wohnen zugehörige, aber vom "Wohnen" unterschiedene Raumnutzung. Und diese kann m.A.n. - unter angemessenen Umständen - auch anteilig gelten, d.h. u.U. die anteilige Fläche abgezogen werden.
II. BV: Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von 1. Zubehörräumen; als solche kommen in Betracht: Keller, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Trockenräume, Schuppen (Holzlegen), Garagen und ähnliche Räume;
WoFlV: Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume: 1. Zubehörräume, insbesondere: a) Kellerräume, b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, c) Waschküchen, d) Bodenräume, e) Trockenräume, f) Heizungsräume und g) Garagen
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Aber hier waren es fünfzig Jahre lang "Schuppen (Holzlegen)", die erst mit der WoFlV zu "Heizungsräumen" wurden.
obwohl es in der Praxis so gut wie keine Waschküchen mehr gibt. Die Backstuben und die Räucherkammern haben den Sprung in das
neue Recht dann doch nicht geschafft, aber die waren schon in meiner Kindheit eine Rarität.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenManche Zubehörräume gab aber schon damals, wie etwa Waschküchen. Die haben sich auch in die Wohnflächenverordnung gerettet,
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenobwohl es in der Praxis so gut wie keine Waschküchen mehr gibt.
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Backstuben und die Räucherkammern haben den Sprung in das neue Recht dann doch nicht geschafft, aber die waren schon in meiner Kindheit eine Rarität.
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Meine Tante nennt den Kellerraum mit der Waschmaschine immer noch Waschküche, hier kann man sicher auch lange nach einer klaren Definition suchen gehen.
neben Waschmaschine und Trockner ein Reservekühlschrank und zwei große Vorratsregale stehen sowie noch dies und jenes gelagert ist.
Waschmaschine und Trockner brauchen nun mal keine 16 m² Stellfläche. Wegen der Definition muss ich mir allerdings nicht den Kopf
zerbrechen, den es ist in jedem Fall ein Kellerraum. Bei unserem Hauswirtschaftsraum im EG habe ich mir auch keine Gedanken
gemacht, der ist als Wohnfläche berücksichtigt. Der einzige Raum, der bei uns streitig sein könnte, ist der Trockenraum im DG. Den
Begriff gab es schon in der II. BV und es war auch damals nicht so ganz klar, welche Anforderungen an so einen Raum bei einem EFH
zu stellen sind. Wir haben uns beim DG-Ausbau damit beholfen, dass der Raum nicht komplett ausgebaut wurde, aber umstritten war
das auch früher schon.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDer einzige Raum, der bei uns streitig sein könnte, ist der Trockenraum im DG. Den Begriff gab es schon in der II. BV und es war auch damals nicht so ganz klar, welche Anforderungen an so einen Raum bei einem EFH zu stellen sind. Wir haben uns beim DG-Ausbau damit beholfen, dass der Raum nicht komplett ausgebaut wurde
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... aber ich habe wirklich sehr wenig dazu gefunden.
weil der soziale und der steuerbegünstigte Wohnungsbau damals in unserer Abteilung abgewickelt wurden. Es gab da immer Zweifelsfragen, auch bei
der Wohnraumförderung, für die die II. BV ja ursprünglich gedacht war, war das nicht anders. Speziell im Sozialen Wohnungsbau wurden Berechnungen
damals durchaus von Baukontrolleuren vor Ort überprüft. Das haben die Finanzämter nach meiner Erinnerung damals nicht gemacht und werden das wohl
auch jetzt nicht tun. Mein persönlicher Eindruck aus den Forum hier ist der, dass ein Teil der Grundstücksbesitzer zu wenig und ein anderer Teil zu
viel Wohnflächen angeben wird. Zum Großteil nicht mit Absicht, sondern aus Unwissenheit.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenMein persönlicher Eindruck aus den Forum hier ist der, dass ein Teil der Grundstücksbesitzer zu wenig und ein anderer Teil zu viel Wohnflächen angeben wird. Zum Großteil nicht mit Absicht, sondern aus Unwissenheit.
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