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Grundsteuer Sachsen - Erbengemeinschaft

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    Grundsteuer Sachsen - Erbengemeinschaft

    Hallo,

    ich verzweifle bereitss am Anfang unsererr Grundsteuererklärung.

    Wir sind eine Erbengemeinschaft. Im Grundbuch sind unter Ziffer 1 meine Wenigkeit angegeben. Unter Ziffer 2 (der Anteil meiner verstorbenen Frau) sind meine Wenigkeit sowie meine beiden Kinder aufgelistet.
    Als amtliche Fläche sind 1970 m² ausgewiesen (stimmt mit dem Grundbuch überein), die unter der tatsächlichen Nutzung mit 1.884 m² Wohnbaufläche und 86 m² Wald aufgeschlüsselt sind.

    Fragen: Mein Anteil am Gesamtgrundstück beträgt 67,7 % und die meiner Kinder jeweils mit 16,7%? Wie trage ich das jetzt als Zähler/Nenner ein? Muss ich für den Wald (den ich nicht habe) ein zusätzliches Formular anfertigen?


    Auf dem Grundstück befindet sich ein EFH, eine Garage, 1 Carport sowie ein gemauertes Gebäude ohne Heizung, das ich als Aufbewahrungsort div. Baumaterialien und Gartengeräte nutze. Außerdem eine noch im Rohbau befindliche Terrasse.

    Fragen: Muss ich den Schuppen als Wohngebäudefläche angeben? Und wie verhält es sich im Fall der Terrasse?


    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
    Zuletzt geändert von Amumrul; 09.10.2022, 13:02.

    #2
    Fragen: Muss ich den Schuppen als Wohngebäudefläche angeben? Und wie verhält es sich im Fall der Terrasse?
    Der Schuppen spielt in der Erklärung keine Rolle, das ist ein Abstellraum außerhalb der Wohnung. Die Terrasse erhöht (nach Fertigstellung)

    die Wohnfläche um 1/4 der Terrassenfläche. Da das Ganze erst ab 2025 Wirkung entfaltet, kannst du sie m. E. bereits jetzt berücksichtigen,

    sonst musst du nach Fertigstellung wieder eine Fortschreibung einreichen.

    Was die Darstellung der Eigentumsverhältnisse angeht, ist mein Vorschlag, dass du dich selbst 2-mal einträgst, das zweite mal ohne Persönliche ID.

    Dann kann man bei den Eigentumsverhältnissen Bruchteilsgemeinschaft auswählen und bei der Namensgebung darstellen, dass die Gemeinschaft

    aus dir und den Erben deiner Frau besteht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

      Was die Darstellung der Eigentumsverhältnisse angeht, ist mein Vorschlag, dass du dich selbst 2-mal einträgst, das zweite mal ohne Persönliche ID.

      Dann kann man bei den Eigentumsverhältnissen Bruchteilsgemeinschaft auswählen und bei der Namensgebung darstellen, dass die Gemeinschaft

      aus dir und den Erben deiner Frau besteht.
      Im Schreiben vom Finanzamt dieses Jahres zu diesem Vorgang steht eindeutig Erbengemeinschaft. Entsteht da nicht ein Widerpruch, wenn ich jrtzt Bruchteilsgesellschaft angebe?

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        #4
        Entsteht da nicht ein Widerpruch, wenn ich jrtzt Bruchteilsgesellschaft angebe?
        Der Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft gehört doch nur die Hälfte, die andere Hälfte ist doch dein originäres Eigentum,

        über das du allein verfügen kannst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich schon wieder :-)

          Ich bin dem Rat gefolgt und habe jetzt eine Bruchteilsgemeinschaft gewählt. Stolpere aber nun über die jeweiligen Zeilen 51. Was trage ich denn dort ein?
          Bei meinem Anteil 1 und 2 und bei den gedrittelten Anteilen meiner Frau je 0,33 und 2?

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            #6
            ... und bei den gedrittelten Anteilen meiner Frau je 0,33 und 2?
            Aus den Erbquoten kann man doch die Anteile berechnen. Wenn die Erbquote des überlebenden Ehegatten 1/2 ist, dann sind das auf das Grundstück bezogen 1/4.

            Man müsste bei der Erbengemeinschaft die Aufteilung im Übrigen nicht angeben, der gehört ja insgesamt einfach die andere Hälfte.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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