Hallo,
ich verzweifle bereitss am Anfang unsererr Grundsteuererklärung.
Wir sind eine Erbengemeinschaft. Im Grundbuch sind unter Ziffer 1 meine Wenigkeit angegeben. Unter Ziffer 2 (der Anteil meiner verstorbenen Frau) sind meine Wenigkeit sowie meine beiden Kinder aufgelistet.
Als amtliche Fläche sind 1970 m² ausgewiesen (stimmt mit dem Grundbuch überein), die unter der tatsächlichen Nutzung mit 1.884 m² Wohnbaufläche und 86 m² Wald aufgeschlüsselt sind.
Fragen: Mein Anteil am Gesamtgrundstück beträgt 67,7 % und die meiner Kinder jeweils mit 16,7%? Wie trage ich das jetzt als Zähler/Nenner ein? Muss ich für den Wald (den ich nicht habe) ein zusätzliches Formular anfertigen?
Auf dem Grundstück befindet sich ein EFH, eine Garage, 1 Carport sowie ein gemauertes Gebäude ohne Heizung, das ich als Aufbewahrungsort div. Baumaterialien und Gartengeräte nutze. Außerdem eine noch im Rohbau befindliche Terrasse.
Fragen: Muss ich den Schuppen als Wohngebäudefläche angeben? Und wie verhält es sich im Fall der Terrasse?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
ich verzweifle bereitss am Anfang unsererr Grundsteuererklärung.
Wir sind eine Erbengemeinschaft. Im Grundbuch sind unter Ziffer 1 meine Wenigkeit angegeben. Unter Ziffer 2 (der Anteil meiner verstorbenen Frau) sind meine Wenigkeit sowie meine beiden Kinder aufgelistet.
Als amtliche Fläche sind 1970 m² ausgewiesen (stimmt mit dem Grundbuch überein), die unter der tatsächlichen Nutzung mit 1.884 m² Wohnbaufläche und 86 m² Wald aufgeschlüsselt sind.
Fragen: Mein Anteil am Gesamtgrundstück beträgt 67,7 % und die meiner Kinder jeweils mit 16,7%? Wie trage ich das jetzt als Zähler/Nenner ein? Muss ich für den Wald (den ich nicht habe) ein zusätzliches Formular anfertigen?
Auf dem Grundstück befindet sich ein EFH, eine Garage, 1 Carport sowie ein gemauertes Gebäude ohne Heizung, das ich als Aufbewahrungsort div. Baumaterialien und Gartengeräte nutze. Außerdem eine noch im Rohbau befindliche Terrasse.
Fragen: Muss ich den Schuppen als Wohngebäudefläche angeben? Und wie verhält es sich im Fall der Terrasse?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Kommentar