Hallo an alle,
angenommen, Nachbar A und Nachbar B haben laut Teilungserklärung bzw. Grundbucheintrag folgende Miteigentumsanteile an demselben Grundstück:
Nachbar A habe 3/4 Miteigentumsanteil am Grundstück und Nachbar B habe 1/4 Miteigentumsanteil an dem Grundstück. Bei der Grundstücksart handelt es sich um Wohnungseigentum laut Teilungserklärung. Nachbar B sei außerdem verheiratet, wobei sein Sondereigentum an dem Grundstück (in diesem Fall eine Eigentumswohnung) zur Hälfte ihm und zur Hälfte seiner Ehefrau gehört. Der Garten sei gemäß Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum, wobei dem Nachbarn A ein alleiniges Nutzungsrecht (Sondernutzungsrecht) an dem Garten eingeräumt sei.
Wie wären in dem oben beschriebenen Szenario aus Sicht des Nachbarn B die Eigentumsverhältnisse in Hauptvordruck (GW1) / Abschnitt 4 der Grundsteuererklärung einzutragen? Wählt man unter "Eigentumsverhältnissen" die Option „Ehegatten/Lebenspartner“ mit je 1/2 Anteil am Grundstück oder wählt man die Option „Bruchteilsgemeinschaft“ aus?
Ich bin deshalb verwirrt, weil eigentlich nur das eigene Wohneigentum erklärt werden soll. D.h. Nachbar B müsste demnach nur Angaben zu den Eigentumsverhältnissen an seiner Wohnung machen ( -> 1/2 an der Wohnung gehört ihm und 1/2 gehört seiner Ehefrau). Auf der anderen Seite haben mehrere Personen (Nachbar A sowie Nachbar B) Miteigentum nach Bruchteilen am gleichen Grundstück.
Sofern „Bruchteilsgemeinschaft“ die richtige Auswahl wäre, müsste dann Nachbar B neben seiner Ehefrau in der Grundsteuererklärung auch noch den Nachbarn A als Eigentümer/Beteiligten mitangeben? Dazu müsste Nachbar B ja die Steueridentifikationsnummer des Nachbarn A kennen, weil diese im Unterpunkt "Eigentümer/Beteiligte" abgefragt wird.
Zielt die Frage nach dem Eigentum im Hauptvordruck (GW1) / Abschnitt 4 der Grundsteuererklärung nur auf die Eigentumsverhältnisse an der Eigentumswohnung ab ( -> d.h. 1/2 Anteil an der Wohnung hat der Ehemann und 1/2 Anteil an der Wohnung hat die Ehefrau)?
Oder: Zielt die Frage nach dem Eigentum im Hauptvordruck (GW1) / Abschnitt 4 auf die Eigentumsverhältnisse an dem gemeinsamen Grundstück ab (-> d.h. 3/4 Miteigentumsanteil am Grundstück hat Nachbar A, 1/4 Miteigentumsanteil am Grundstück hat Nachbar B mit seiner Frau)?
angenommen, Nachbar A und Nachbar B haben laut Teilungserklärung bzw. Grundbucheintrag folgende Miteigentumsanteile an demselben Grundstück:
Nachbar A habe 3/4 Miteigentumsanteil am Grundstück und Nachbar B habe 1/4 Miteigentumsanteil an dem Grundstück. Bei der Grundstücksart handelt es sich um Wohnungseigentum laut Teilungserklärung. Nachbar B sei außerdem verheiratet, wobei sein Sondereigentum an dem Grundstück (in diesem Fall eine Eigentumswohnung) zur Hälfte ihm und zur Hälfte seiner Ehefrau gehört. Der Garten sei gemäß Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum, wobei dem Nachbarn A ein alleiniges Nutzungsrecht (Sondernutzungsrecht) an dem Garten eingeräumt sei.
Wie wären in dem oben beschriebenen Szenario aus Sicht des Nachbarn B die Eigentumsverhältnisse in Hauptvordruck (GW1) / Abschnitt 4 der Grundsteuererklärung einzutragen? Wählt man unter "Eigentumsverhältnissen" die Option „Ehegatten/Lebenspartner“ mit je 1/2 Anteil am Grundstück oder wählt man die Option „Bruchteilsgemeinschaft“ aus?
Ich bin deshalb verwirrt, weil eigentlich nur das eigene Wohneigentum erklärt werden soll. D.h. Nachbar B müsste demnach nur Angaben zu den Eigentumsverhältnissen an seiner Wohnung machen ( -> 1/2 an der Wohnung gehört ihm und 1/2 gehört seiner Ehefrau). Auf der anderen Seite haben mehrere Personen (Nachbar A sowie Nachbar B) Miteigentum nach Bruchteilen am gleichen Grundstück.
Sofern „Bruchteilsgemeinschaft“ die richtige Auswahl wäre, müsste dann Nachbar B neben seiner Ehefrau in der Grundsteuererklärung auch noch den Nachbarn A als Eigentümer/Beteiligten mitangeben? Dazu müsste Nachbar B ja die Steueridentifikationsnummer des Nachbarn A kennen, weil diese im Unterpunkt "Eigentümer/Beteiligte" abgefragt wird.
Zielt die Frage nach dem Eigentum im Hauptvordruck (GW1) / Abschnitt 4 der Grundsteuererklärung nur auf die Eigentumsverhältnisse an der Eigentumswohnung ab ( -> d.h. 1/2 Anteil an der Wohnung hat der Ehemann und 1/2 Anteil an der Wohnung hat die Ehefrau)?
Oder: Zielt die Frage nach dem Eigentum im Hauptvordruck (GW1) / Abschnitt 4 auf die Eigentumsverhältnisse an dem gemeinsamen Grundstück ab (-> d.h. 3/4 Miteigentumsanteil am Grundstück hat Nachbar A, 1/4 Miteigentumsanteil am Grundstück hat Nachbar B mit seiner Frau)?
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