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Korrekte Angabe zu Eigentümern im Hauptvordruck (GW1) der Grundsteuererklärung

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    Korrekte Angabe zu Eigentümern im Hauptvordruck (GW1) der Grundsteuererklärung

    Hallo an alle,

    angenommen, Nachbar A und Nachbar B haben laut Teilungserklärung bzw. Grundbucheintrag folgende Miteigentumsanteile an demselben Grundstück:
    Nachbar A habe 3/4 Miteigentumsanteil am Grundstück und Nachbar B habe 1/4 Miteigentumsanteil an dem Grundstück. Bei der Grundstücksart handelt es sich um Wohnungseigentum laut Teilungserklärung. Nachbar B sei außerdem verheiratet, wobei sein Sondereigentum an dem Grundstück (in diesem Fall eine Eigentumswohnung) zur Hälfte ihm und zur Hälfte seiner Ehefrau gehört. Der Garten sei gemäß Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum, wobei dem Nachbarn A ein alleiniges Nutzungsrecht (Sondernutzungsrecht) an dem Garten eingeräumt sei.

    Wie wären in dem oben beschriebenen Szenario aus Sicht des Nachbarn B die Eigentumsverhältnisse in Hauptvordruck (GW1) / Abschnitt 4 der Grundsteuererklärung einzutragen? Wählt man unter "Eigentumsverhältnissen" die Option „Ehegatten/Lebenspartner“ mit je 1/2 Anteil am Grundstück oder wählt man die Option „Bruchteilsgemeinschaft“ aus?
    Ich bin deshalb verwirrt, weil eigentlich nur das eigene Wohneigentum erklärt werden soll. D.h. Nachbar B müsste demnach nur Angaben zu den Eigentumsverhältnissen an seiner Wohnung machen ( -> 1/2 an der Wohnung gehört ihm und 1/2 gehört seiner Ehefrau). Auf der anderen Seite haben mehrere Personen (Nachbar A sowie Nachbar B) Miteigentum nach Bruchteilen am gleichen Grundstück.

    Sofern „Bruchteilsgemeinschaft“ die richtige Auswahl wäre, müsste dann Nachbar B neben seiner Ehefrau in der Grundsteuererklärung auch noch den Nachbarn A als Eigentümer/Beteiligten mitangeben? Dazu müsste Nachbar B ja die Steueridentifikationsnummer des Nachbarn A kennen, weil diese im Unterpunkt "Eigentümer/Beteiligte" abgefragt wird.

    Zielt die Frage nach dem Eigentum im Hauptvordruck (GW1) / Abschnitt 4 der Grundsteuererklärung nur auf die Eigentumsverhältnisse an der Eigentumswohnung ab ( -> d.h. 1/2 Anteil an der Wohnung hat der Ehemann und 1/2 Anteil an der Wohnung hat die Ehefrau)?
    Oder: Zielt die Frage nach dem Eigentum im Hauptvordruck (GW1) / Abschnitt 4 auf die Eigentumsverhältnisse an dem gemeinsamen Grundstück ab (-> d.h. 3/4 Miteigentumsanteil am Grundstück hat Nachbar A, 1/4 Miteigentumsanteil am Grundstück hat Nachbar B mit seiner Frau)?
    Zuletzt geändert von Rentner01; 09.10.2022, 14:22.

    #2
    Ich habe irgendwann aufgehört zu lesen. Falls die Frage war, ob bei Wohnungseigentum nur die Eigentümer eben dieses Wohnungseigentums oder aller Wohnungen zu erklären sind, ist es klar ersteres.
    Bei einem Ehepaar als Eigentümer der Wohnung sind es also zwei Eigentümer, denen je 1/2 der wirtschaftlichen Einheit gehört.

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      #3
      Hallo multi,

      danke erstmal für die Antwort. Ja, es geht um die Eigentümer dieses einen Wohneigentums.
      Die Verwirrung kommt daher, dass in der Elster-Ausfüllhilfe beim Unterpunkt 4 - Angaben zu zu Eigentümern / Beteiligten folgendes steht: "Geben Sie bitte an, wem das Grundstück oder der Betrieb [...] gehört."
      Das Grundstück gehört nun einmal zu 3/4 Miteigentumsanteil dem Nachbarn A und zu 1/4 Miteigentumsanteil dem Nachbarn B. Beide Nachbarn haben ihr eigenes Wohneigentum. Aber das scheint an dieser Stelle nicht relevant zu sein. Das Finanzamt möchte offenbar wissen, wie die Eigentumsverhältnisse im Hinblick auf dieses eine, spezifische Wohneigentum aussehen.
      Nochmals: Die Formulierung in der Elster-Ausfüllhilfe ist hier irreführend.

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        #4
        Unter Grundstück wird nun mal die wirtschaftliche Einheit verstanden, für die die Erklärung erstellt wird und das ist eben das eigene Wohnungseigentum.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          danke nochmals für Erläuterung.
          Mit "Grundstück" ist hier also eben nicht das Flurstück gemeint, sondern das eigene Wohnungseigentum (= die wirtschaftliche Einheit).

          Ich hätte noch eine Anschlussfrage.
          Wie verhält es sich eigentlich mit dem Sondernutzungsrecht des anderen Wohnungseigentümers an dem Garten? Sollte das Finanzamt unter "Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" darauf hingewiesen werden, dass der eigene Miteigentumsanteil am Flurstück laut Teilungserklärung zwar 1/4 beträgt, man aber von der Nutzung des Gartens ausgeschlossen ist?

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            #6
            Sollte das Finanzamt unter "Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" darauf hingewiesen werden, dass der eigene Miteigentumsanteil am Flurstück laut Teilungserklärung zwar 1/4 beträgt, man aber von der Nutzung des Gartens ausgeschlossen ist?
            Das bringt vermutlich nichts. Ich habe im Bewertungsgesetz auf Anhieb keine Vorschrift gefunden, nach der das bei der Bewertung berücksichtigt wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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