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Umzug Schweiz

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    Umzug Schweiz

    Guten Tag,

    ich bin derzeit an meiner Steuererklärung für das Steuerjahr 2021.
    Folgende Situation:
    • Von Januar bis einschliesslich März war ich als Angestellter eines deutschen Unternehmens und wohnhaft in Deutschland tätig.
    • Im Mai erfolgte mein Umzug in die Schweiz, und dementsprechend war ich das verbleibende Jahr von Mai bis Dezember als Angestellter eines Schweizer Unternehmens und wohnhaft in der Schweiz tätig.
    Ich habe verstanden, dass ich das Formular WA-Est ausfüllen muss.

    zu Zeile 6, ausländische Einkünfte: Gebe ich hier meinen Bruttoarbeitslohn von Mai bis Dezember an, oder mein steuerbares Einkommen, welches ich in meiner Schweizer Steuererklärung deklariert habe? Welchen Umrechnungskurs von CHF in EUR darf ich anwenden?
    Zeile 9: wie kann ich pragmatisch berechnen, ob mein Wohnsitz zumindest zeitweise in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG liegt?

    Bei den Werbungskosten: Fahrwege, Homeoffice Pauschale, etc. - darf ich das auf das volle Jahr beziehen, oder tatsächlich nur auf 01.01. - 31.03.?

    Laut meinen Recherchen kann ich beim Umzug ins nicht EU Ausland eine Pauschale iHv 1218 EUR ansetzen. Kann das jemand bestätigen?

    Vielen Dank und Grüsse

    #2
    zu Zeile 6, ausländische Einkünfte: Gebe ich hier meinen Bruttoarbeitslohn von Mai bis Dezember an, oder mein steuerbares Einkommen
    Weder noch ! Anzugeben sind die Einkünfte, das ist der Bruttoarbeitslohn abzüglich der nach deutschem Steuerrecht ermittelten Werbungskosten.

    Bei den Werbungskosten: Fahrwege, Homeoffice Pauschale, etc. - darf ich das auf das volle Jahr beziehen, oder tatsächlich nur auf 01.01. - 31.03.?
    Natürlich nur bis zum 31.03., den Rest des Jahres setzt du ja bei deinen Einkünften in der Schweiz ab.

    Laut meinen Recherchen kann ich beim Umzug ins nicht EU Ausland eine Pauschale iHv 1218 EUR ansetzen. Kann das jemand bestätigen?
    Nein, ich weiß nicht, was man da in der Schweiz geltend machen kann. Du bist in die Schweiz weggezogen, um dort Geld zu verdienen, dass du auch dort

    versteuerst. Wenn überhaupt, dann kannst du diese Umzugskostenpauschale bei der Ermittlung deiner Einkünfte in der Schweiz zum Abzug bringen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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