Guten Tag,
ich bin derzeit an meiner Steuererklärung für das Steuerjahr 2021.
Folgende Situation:
zu Zeile 6, ausländische Einkünfte: Gebe ich hier meinen Bruttoarbeitslohn von Mai bis Dezember an, oder mein steuerbares Einkommen, welches ich in meiner Schweizer Steuererklärung deklariert habe? Welchen Umrechnungskurs von CHF in EUR darf ich anwenden?
Zeile 9: wie kann ich pragmatisch berechnen, ob mein Wohnsitz zumindest zeitweise in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG liegt?
Bei den Werbungskosten: Fahrwege, Homeoffice Pauschale, etc. - darf ich das auf das volle Jahr beziehen, oder tatsächlich nur auf 01.01. - 31.03.?
Laut meinen Recherchen kann ich beim Umzug ins nicht EU Ausland eine Pauschale iHv 1218 EUR ansetzen. Kann das jemand bestätigen?
Vielen Dank und Grüsse
ich bin derzeit an meiner Steuererklärung für das Steuerjahr 2021.
Folgende Situation:
- Von Januar bis einschliesslich März war ich als Angestellter eines deutschen Unternehmens und wohnhaft in Deutschland tätig.
- Im Mai erfolgte mein Umzug in die Schweiz, und dementsprechend war ich das verbleibende Jahr von Mai bis Dezember als Angestellter eines Schweizer Unternehmens und wohnhaft in der Schweiz tätig.
zu Zeile 6, ausländische Einkünfte: Gebe ich hier meinen Bruttoarbeitslohn von Mai bis Dezember an, oder mein steuerbares Einkommen, welches ich in meiner Schweizer Steuererklärung deklariert habe? Welchen Umrechnungskurs von CHF in EUR darf ich anwenden?
Zeile 9: wie kann ich pragmatisch berechnen, ob mein Wohnsitz zumindest zeitweise in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG liegt?
Bei den Werbungskosten: Fahrwege, Homeoffice Pauschale, etc. - darf ich das auf das volle Jahr beziehen, oder tatsächlich nur auf 01.01. - 31.03.?
Laut meinen Recherchen kann ich beim Umzug ins nicht EU Ausland eine Pauschale iHv 1218 EUR ansetzen. Kann das jemand bestätigen?
Vielen Dank und Grüsse
Kommentar