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Grundsteuererklärung - Anlage Grundstück - Angaben zu Nichtwohngrundstücken

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    Grundsteuererklärung - Anlage Grundstück - Angaben zu Nichtwohngrundstücken

    Hallo,
    auf unserem Grundstück befinden sich zwei Einfamilienhäuser und alte ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude (Scheune, Mühle). Diese werden nur noch als Lager und Abstellflächen genutzt. Ist es richtig, diese NICHT unter der Rubrik "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" in der Anlage Grundstück anzugeben?

    Bisher haben wir diese Flächen auch angegeben, wenn wir auf Papier dem Finanzamt diverse Daten für die Grundsteuererklärung liefern mussten (z. B. als ich das Grundstück von meinen Eltern gekauft habe). Ich wohne im Land Sachsen. Das Problem habe ich übrigens auch bei Grundstücken von Nachbarn, denen ich bei der Erklärung helfe.

    Vielen Dank für eine Antwort hierfür.

    Und vielen Dank im übrigen an charlie24, dessen Antworten auf die diversen Fragen ich bereits studiert habe und es einfach toll finde, wie fundiert hier Antworten gegeben werden.

    #2
    In Sachsen und in den anderen Bundesländern, die Bundesrecht anwenden, spielen diese nur noch als private Abstellräume genutzten ehemaligen

    landwirtschaftlichen Betriebsgebäude bewertungsrechtlich keine Rolle. Das sind Abstellräume oder Kellerersatzräume außerhalb einer Wohnung,

    die nicht zur Wohnfläche rechnen. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

    Angaben zum Sachwert sind nicht erforderlich und wären auch nicht zulässig. Diese Nebengebäude haben keinen Einfluss auf die Grundstücksart.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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