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Grundsteuererkläru Punkt 4, Angaben zum Eigentümer

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    Grundsteuererkläru Punkt 4, Angaben zum Eigentümer

    Ich bin alleiniger Eigentümer einer Wohnung und gebe unter Punkt 32 an "Alleineigentum einer natürlichen Person". Anschließend können nur Angaben zu Gemeinschaften gemacht werden. Gebe ich nichts ein, erhalte ich die Fehlermeldung, dass Angaben zur Gemeinschaft fehlen. Gebe ich ganz unten ein unter "+ Eigentümer" soll ich die Daten aller Eigentümer eingeben. Ich habe den Eindruck, als ob meine Angabe zum Alleineigentum nicht angenommen wird. Was ist zu tun?

    #2
    Welches Bundesland ?

    Bei Alleineigentum einer natürlichen Person dürfen die Zeilen zu Gemeinschaften nicht ausgefüllt werden, nur der Bereich + Eigentümer.

    Dort erfasst du deine persönlichen Daten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Darf ich an dieses Posting meine Frage dranhängen? Es passt zum Thema. Ich habe Wohnungseigentum. In der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts habe ich in Zeile 11 meinen Miteigentumsanteil eingetragen. In Zeile 32 ist das Eigentumsverhältnis anzugeben. Normalerweise hätte ich Bruchteilsgemeinschaft angekreuzt, habe hier aber gelernt, dass ich nur auf mein Wohneigentum schaue und "Alleineigentum einer natürlichen Person" ankreuzen soll. Jetzt stört sich aber Elster an meinen Angaben im Zeile 51 (Anteil am Grundstück) und möchte, dass ich das auf 1/1 ändere.
      Wer kann mir das erklären?

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        #4
        Jetzt stört sich aber Elster an meinen Angaben im Zeile 51 (Anteil am Grundstück) und möchte, dass ich das auf 1/1 ändere.
        Bei Alleineigentum einer natürlichen Person ist 1 und 1 doch richtig, dir allein gehört die gesamte Eigentumswohnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich war unsicher, da dort "Anteil am Grundstück" steht. Aber DANKE, dann ändere ich die Eintragung.

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            #6
            Ich wohne in Schleswig Holstein. Wenn ich auf + Eigentümer gehe, erscheint:

            Bei Alleineigentum oder Ehegatten / Lebenspartnern dürfen keine Angaben zur Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen gemacht werden.
            Ich habe dazu aber gar keine Angaben gemacht! Und es erscheint:
            • Bei den Angaben zur Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen wurde keine Angabe zur Straße gemacht. Sofern die Adresse eine Straße beinhaltet, ergänzen Sie diese bitte.
            • HinweisBei den Angaben zur Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen wurde keine Angabe zur Hausnummer gemacht. Sofern die Adresse eine Hausnummer beinhaltet, ergänzen Sie diese bitte.
            Wie bitte kann ich also Angaben zu mir machen? Ich gelange auch nicht auf die nächste Seite. Ich habe den Eindruck, meine Angabe "Alleineigentümer" wird nicht erkannt.

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              #7
              Ich habe dazu aber gar keine Angaben gemacht! Und es erscheint:
              Das glaube ich jetzt nicht. Irgendwo ist in den Zeilen 33 bis 39 von GW1 ein Eintrag erfolgt, der Bereich muss aber komplett leer bleiben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Nein wirklich nicht, habe das xmal nachgesehen! Allerdings: Zeilen 34 und 35 sind auch leer, jedoch rot unterlegt, das bekomme ich aber nicht weg.

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                  #9
                  Nein wirklich nicht, habe das xmal nachgesehen! Allerdings: Zeilen 34 und 35 sind auch leer, jedoch rot unterlegt, das bekomme ich aber nicht weg.
                  Leer heißt, dass auch der Anredeschlüssel auf keine Angabe steht und nirgendwo irgendwelche Leerzeichen eingegeben wurden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Es war alles leer, auch die Anrede, habe es irgendwie geschafft, dass nun alle Zeilen rot unterlegt waren, dann durfte ich endlich auf die nächste Seite. Seltsame Anwendung... Dir trotzdem vielen Dank!

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