Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

1 Flurstück mit EfH Garten,Scheune,Stallungen(ehem. Landw. Betrieb) Ackerfläche

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    1 Flurstück mit EfH Garten,Scheune,Stallungen(ehem. Landw. Betrieb) Ackerfläche

    für das Wohnhaus mit Garage GW1 plus GW2 ist klar. Für die Scheunen und Stallungen dann auch nochmal GW1 und GW2 für nicht Nichtwohngrundstücke zum Sachwert ? Und für die Ackerfläche dann nochmals GW1 und GW3 ist auch klar. Wo bringe ich den Garten und die Obstwiese unter? Wo gebe ich die einzelnen qm für die jeweiligen Flächen an ? Danke vorab schon einmal.

    #2
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Brandenburg

      Kommentar


        #4
        Das Hofgrundstück musst du schon als eine wirtschaftliche Einheit erklären. Falls die ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebsgebäude

        nur noch als Abstellräume genutzt werden, würden die als Abstellräume außerhalb einer Wohnung bewertungsrechtlich nicht zu Buche

        schlagen. Gärten normaler Größe gehören in der Regel zum Wohngrundstück, größere Obstwiesen könnten auch zur Landwirtschaft

        gehören. Da kommt es auch auf die Lage an. So etwas kann man aus dem Forum eher schlecht einschätzen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke. Die Stallungen und Scheunen sollen den landwirtschaftlichen Stellenwert nicht verlieren und bei einem evtl Verkauf als diese weiterhin genutzt werden. Nehme ich diese dann in Gw3 dann mit rein oder gesondert als nichtbewohnt in Gw2. Ich finde das alles so kompliziert.
          Bei der verpachtet Flächen muss ich auch den Ertragsmesswert angeben? Ich habe doch keine Erträge?

          Kommentar


            #6
            Die Stallungen und Scheunen sollen den landwirtschaftlichen Stellenwert nicht verlieren und bei einem evtl Verkauf als diese weiterhin genutzt werden.
            Als Hofstelle darf man die aber nur bei aktiver Landwirtschaft erklären § 234 Abs. 6 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__234.html

            Eine eigenständige wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens dürften die landwirtschaftlichen Nebengebäude m. E. nicht sein. Mit der

            zulässigen Nutzung hat die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer nichts zu tun.

            Bei der verpachtet Flächen muss ich auch den Ertragsmesswert angeben? Ich habe doch keine Erträge?
            Die Ertragsmesszahl hat nichts mit konkreten Erträgen zu tun, das ist nur ein Bewertungskriterium.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Guten Morgen und herzlichen Dank für die Hilfestellung. Ich lese es jetzt so raus, das ich die Stallungen und Scheune, welche nur noch als Abstellflächen genutzt werden nirgendwo erfassen muss obwohl die 30 qm überschritten sind? Ist das richtig?

              Kommentar


                #8
                ... das ich die Stallungen und Scheune, welche nur noch als Abstellflächen genutzt werden nirgendwo erfassen muss obwohl die 30 qm überschritten sind? Ist das richtig?
                Für die Länder, die Bundesrecht anwenden, ist das richtig, also auch für Brandenburg.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Ah okay, dann lasse ich die Gebäude weg.
                  Ganz lieben Dank für die Mühe.
                  Jetzt aber eine Frage die sich noch ergeben hat im privat Gespräch. Ein Bekannter hat in seiner Scheune einen Traktor zu stehen und macht für den eigen Gebrauch auf seine Fläche Heu. Ist dies dann als Hofstelle anzuerkennen? Wenn ja in welchem Vordruck müssten dann die Scheune wie angegeben werden? Er hat auch auf dem selben Grundstück ein Efh mit eben dieser
                  Scheune.

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn ja in welchem Vordruck müssten dann die Scheune wie angegeben werden?
                    Dann wäre die überbaute Fläche samt Umgriff in der Erklärung für die Landwirtschaft in der Anlage GW3 als Hofstelle auszuweisen.

                    Das Gebäude selbst kommt da nicht vor.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Mit Ihrer Hilfe konnte ich alle Eintragungen vornehmen und beenden. Jetzt stolper ich aber noch über ein Flurstück welches keinen Ertragsmesswert anzeigt. Im Grundbuch ist dieses Stück als Weg eingetragen. Ich habe es erst einmal als Landwirschaftliche Fläche eingetragen, da der Weg nur von Acker und Wiesen umgeben ist. Nun stellt sich mir die Frage ob ich es nicht als Unland eintragen könnte.

                      Kommentar


                        #12
                        Nun stellt sich mir die Frage ob ich es nicht als Unland eintragen könnte.
                        Ich persönlich habe Flächen, für die keine Nutzung auswählbar war, überhaupt nicht bei den Nutzungen erfasst. Regeln habe ich nur für

                        Waldwege gefunden. Da steht in der Anleitung: Zur Holzbodenfläche zählen: Waldwege, wenn ihre Breite einschließlich der Gräben 5 m nicht übersteigt.

                        Zu Unland heißt es nur:

                        Zu der Nutzung Unland zählen die Flächen, die auch bei geordneter Wirtschaftsweise keinen Ertrag abwerfen können.

                        Ob da auch ein Weg gemeint sein kann, weiß man nicht so recht. M. E.kann man einen Weg einfach weglassen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Vielen Dank.

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo Charlie24. Ich habe nun doch nochmals bei unseren FA angerufen. Für den Weg, der im Grundbuch als Verkehrsfläche eingetragen ist Verfahren wir jetzt so. Eingabe als Unland und eine Erläuterung dazu in GW 1 mit genauer Angabe des Flurstück.
                            Dies als Erholungsgebiet zu deklarieren konnte ich mit dem Gegenargument, wer liegt denn schon auf einem Weg wo sich ringsherum frisch mit Gülle gedüngte Felder befinden.
                            Der erste Versuch dies als Straße und dann Steuerbefreiung zu beantragen scheiterte daran das dieses Stück nicht zur Landwirtschaft gehört ist obwohl es eine Landwirtschaftliche Fläche ist.
                            Was nun richtig ist werden wir abwarten müssen.

                            Kommentar


                              #15
                              Was nun richtig ist werden wir abwarten müssen.
                              Ich glaube, das wissen die Leute bei den Finanzämtern auch nicht wirklich. Das Formular akzeptiert jedenfalls,

                              dass Teilflächen überhaupt nicht unter den Nutzungen erfasst werden.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X