für das Wohnhaus mit Garage GW1 plus GW2 ist klar. Für die Scheunen und Stallungen dann auch nochmal GW1 und GW2 für nicht Nichtwohngrundstücke zum Sachwert ? Und für die Ackerfläche dann nochmals GW1 und GW3 ist auch klar. Wo bringe ich den Garten und die Obstwiese unter? Wo gebe ich die einzelnen qm für die jeweiligen Flächen an ? Danke vorab schon einmal.
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Keine Ankündigung bisher.
1 Flurstück mit EfH Garten,Scheune,Stallungen(ehem. Landw. Betrieb) Ackerfläche
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Welches Bundesland ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Das Hofgrundstück musst du schon als eine wirtschaftliche Einheit erklären. Falls die ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebsgebäude
nur noch als Abstellräume genutzt werden, würden die als Abstellräume außerhalb einer Wohnung bewertungsrechtlich nicht zu Buche
schlagen. Gärten normaler Größe gehören in der Regel zum Wohngrundstück, größere Obstwiesen könnten auch zur Landwirtschaft
gehören. Da kommt es auch auf die Lage an. So etwas kann man aus dem Forum eher schlecht einschätzen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Danke. Die Stallungen und Scheunen sollen den landwirtschaftlichen Stellenwert nicht verlieren und bei einem evtl Verkauf als diese weiterhin genutzt werden. Nehme ich diese dann in Gw3 dann mit rein oder gesondert als nichtbewohnt in Gw2. Ich finde das alles so kompliziert.
Bei der verpachtet Flächen muss ich auch den Ertragsmesswert angeben? Ich habe doch keine Erträge?
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Die Stallungen und Scheunen sollen den landwirtschaftlichen Stellenwert nicht verlieren und bei einem evtl Verkauf als diese weiterhin genutzt werden.
Eine eigenständige wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens dürften die landwirtschaftlichen Nebengebäude m. E. nicht sein. Mit der
zulässigen Nutzung hat die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer nichts zu tun.
Bei der verpachtet Flächen muss ich auch den Ertragsmesswert angeben? Ich habe doch keine Erträge?Freundliche Grüße
Charlie24
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... das ich die Stallungen und Scheune, welche nur noch als Abstellflächen genutzt werden nirgendwo erfassen muss obwohl die 30 qm überschritten sind? Ist das richtig?Freundliche Grüße
Charlie24
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Ah okay, dann lasse ich die Gebäude weg.
Ganz lieben Dank für die Mühe.
Jetzt aber eine Frage die sich noch ergeben hat im privat Gespräch. Ein Bekannter hat in seiner Scheune einen Traktor zu stehen und macht für den eigen Gebrauch auf seine Fläche Heu. Ist dies dann als Hofstelle anzuerkennen? Wenn ja in welchem Vordruck müssten dann die Scheune wie angegeben werden? Er hat auch auf dem selben Grundstück ein Efh mit eben dieser
Scheune.
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Wenn ja in welchem Vordruck müssten dann die Scheune wie angegeben werden?
Das Gebäude selbst kommt da nicht vor.Freundliche Grüße
Charlie24
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Mit Ihrer Hilfe konnte ich alle Eintragungen vornehmen und beenden. Jetzt stolper ich aber noch über ein Flurstück welches keinen Ertragsmesswert anzeigt. Im Grundbuch ist dieses Stück als Weg eingetragen. Ich habe es erst einmal als Landwirschaftliche Fläche eingetragen, da der Weg nur von Acker und Wiesen umgeben ist. Nun stellt sich mir die Frage ob ich es nicht als Unland eintragen könnte.
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Nun stellt sich mir die Frage ob ich es nicht als Unland eintragen könnte.
Waldwege gefunden. Da steht in der Anleitung: Zur Holzbodenfläche zählen: Waldwege, wenn ihre Breite einschließlich der Gräben 5 m nicht übersteigt.
Zu Unland heißt es nur:
Zu der Nutzung Unland zählen die Flächen, die auch bei geordneter Wirtschaftsweise keinen Ertrag abwerfen können.
Ob da auch ein Weg gemeint sein kann, weiß man nicht so recht. M. E.kann man einen Weg einfach weglassen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo Charlie24. Ich habe nun doch nochmals bei unseren FA angerufen. Für den Weg, der im Grundbuch als Verkehrsfläche eingetragen ist Verfahren wir jetzt so. Eingabe als Unland und eine Erläuterung dazu in GW 1 mit genauer Angabe des Flurstück.
Dies als Erholungsgebiet zu deklarieren konnte ich mit dem Gegenargument, wer liegt denn schon auf einem Weg wo sich ringsherum frisch mit Gülle gedüngte Felder befinden.
Der erste Versuch dies als Straße und dann Steuerbefreiung zu beantragen scheiterte daran das dieses Stück nicht zur Landwirtschaft gehört ist obwohl es eine Landwirtschaftliche Fläche ist.
Was nun richtig ist werden wir abwarten müssen.
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Was nun richtig ist werden wir abwarten müssen.
dass Teilflächen überhaupt nicht unter den Nutzungen erfasst werden.Freundliche Grüße
Charlie24
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