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Grundsteuererklärung bei Teilgewerbe

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    Grundsteuererklärung bei Teilgewerbe

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung bei einem Teilgewerbe, das sich im EG eines Mehrfamilienhauses in Berlin befindet. Im Grundbuchblatt dieser WE heißt es

    "[...] verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan Nr. 30 bezeichneten Wohnung mit Teilgewerbe und dem Kellerraum Nr. 30."

    Je nach Art müssen - soweit ich es verstanden habe - in Anlage GW2 entweder Seite 5 (Wohneigentum) oder Seite 6 (Teileigentum) ausgefüllt werden.

    Das Problem bei Seite 5 (Grundstücksart Wohneigentum) ist, dass man hier nicht den Anteil der Nutzfläche angeben kann. Es erscheint ein Fehler, dass beim Ausfüllen der Seite 4 (Bei Mietwohngrundstücken: weitere...) auftritt. Wie der Titel bereits sagt, kann hier nur eine Nutzungsfläche ausgefüllt werden, wenn es sich um ein Mietwohngrundstück handelt. Diese Art liegt jedoch nicht vor.

    Bei Seite 6 (Grundstücksart Teileigentum) entsteht jedoch die Problematik, dass hier nicht die Wohnfläche angegeben werden kann. Man kann wohl nur die gesamte WE als Gewerbe eintragen. Ferner noch heißt es ja im Grundbuchblatt, dass es sich um eine Wohnung handelt. Wäre es ein reines Gewerbe, würde der Wortlaut im Grundbuchblatt wie folgt heißen: "[...] verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 30 bezeichneten Gewerberäumen.". Aber auch das ist nicht der Fall.

    Wie trage ich das jetzt korrekt ein?

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Besten Dank!
    P. Büttner






    #2
    Bei Wohnungseigentum müssen Nutzflächen zur Wohnfläche der Wohnung addiert werden. Das steht doch ganz oben auf Seite 5 Teilseite 3 von GW2.

    Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage hätte ich dann noch. Nehmen wir an das Teilgewerbe hat 50qm Nutzfläche und 50qm Wohnfläche. Man würde dann eine Wohnung mit 100qm bei
      Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 60 m² eintragen, richtig?

      Besten Dank!
      P. Büttner

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        #4
        Man würde dann eine Wohnung mit 100qm bei Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 60 m² eintragen, richtig?
        Ich weiß nicht, ob man das so interpretieren kann. Das muss ich nochmal durchlesen, auch die Zuordnung zur Grundstücksart ist ja schwierig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Leider kommt bei mir dann der folgende Fehler:

          image.png
          Also muss man dann die Gesamtfläche als Wohnfläche in der jeweiligen Kategorie eintragen obwohl ein großer Teil davon Nutzfläche ist?

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            #6
            Also muss man dann die Gesamtfläche als Wohnfläche in der jeweiligen Kategorie eintragen obwohl ein großer Teil davon Nutzfläche ist?
            Wenn der größere Teil Nutzfläche ist, stellt sich mir bereits die Frage, ob nicht Teileigentum ausgewählt werden muss.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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