Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung bei einem Teilgewerbe, das sich im EG eines Mehrfamilienhauses in Berlin befindet. Im Grundbuchblatt dieser WE heißt es
"[...] verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan Nr. 30 bezeichneten Wohnung mit Teilgewerbe und dem Kellerraum Nr. 30."
Je nach Art müssen - soweit ich es verstanden habe - in Anlage GW2 entweder Seite 5 (Wohneigentum) oder Seite 6 (Teileigentum) ausgefüllt werden.
Das Problem bei Seite 5 (Grundstücksart Wohneigentum) ist, dass man hier nicht den Anteil der Nutzfläche angeben kann. Es erscheint ein Fehler, dass beim Ausfüllen der Seite 4 (Bei Mietwohngrundstücken: weitere...) auftritt. Wie der Titel bereits sagt, kann hier nur eine Nutzungsfläche ausgefüllt werden, wenn es sich um ein Mietwohngrundstück handelt. Diese Art liegt jedoch nicht vor.
Bei Seite 6 (Grundstücksart Teileigentum) entsteht jedoch die Problematik, dass hier nicht die Wohnfläche angegeben werden kann. Man kann wohl nur die gesamte WE als Gewerbe eintragen. Ferner noch heißt es ja im Grundbuchblatt, dass es sich um eine Wohnung handelt. Wäre es ein reines Gewerbe, würde der Wortlaut im Grundbuchblatt wie folgt heißen: "[...] verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 30 bezeichneten Gewerberäumen.". Aber auch das ist nicht der Fall.
Wie trage ich das jetzt korrekt ein?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Besten Dank!
P. Büttner
ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung bei einem Teilgewerbe, das sich im EG eines Mehrfamilienhauses in Berlin befindet. Im Grundbuchblatt dieser WE heißt es
"[...] verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan Nr. 30 bezeichneten Wohnung mit Teilgewerbe und dem Kellerraum Nr. 30."
Je nach Art müssen - soweit ich es verstanden habe - in Anlage GW2 entweder Seite 5 (Wohneigentum) oder Seite 6 (Teileigentum) ausgefüllt werden.
Das Problem bei Seite 5 (Grundstücksart Wohneigentum) ist, dass man hier nicht den Anteil der Nutzfläche angeben kann. Es erscheint ein Fehler, dass beim Ausfüllen der Seite 4 (Bei Mietwohngrundstücken: weitere...) auftritt. Wie der Titel bereits sagt, kann hier nur eine Nutzungsfläche ausgefüllt werden, wenn es sich um ein Mietwohngrundstück handelt. Diese Art liegt jedoch nicht vor.
Bei Seite 6 (Grundstücksart Teileigentum) entsteht jedoch die Problematik, dass hier nicht die Wohnfläche angegeben werden kann. Man kann wohl nur die gesamte WE als Gewerbe eintragen. Ferner noch heißt es ja im Grundbuchblatt, dass es sich um eine Wohnung handelt. Wäre es ein reines Gewerbe, würde der Wortlaut im Grundbuchblatt wie folgt heißen: "[...] verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 30 bezeichneten Gewerberäumen.". Aber auch das ist nicht der Fall.
Wie trage ich das jetzt korrekt ein?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Besten Dank!
P. Büttner
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