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Grundsteuer NRW Haus, Garage, Garagenhof

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    Grundsteuer NRW Haus, Garage, Garagenhof

    Hallo Zusammen,
    da die Leitungen bei der Finanzverwaltung anscheinend Heißlaufen und ich seit letzter Woche dort absolut kein Glück habe, hoffe ich das mir hier geholfen werden kann.
    Zur Situation:
    Wir besitzen ein Haus (Erbpacht) Flurstück 1, eine Garage Flurstück 2 die auf einem Garagenhof Flurstück 3 steht bei dem uns anteilig 2/44 gehört, welcher ein öffentlich bewahrbarer Weg ist.

    Punkt 1 (GW2)
    Wir bekommen schon die erster Fehlermeldung bei der Grundstücksart. Welche ist auszuwählen? Von der Logik her haben wir Einfamilienhaus versucht, ebenso aber auch gemischt genutztes Grundstück.
    Wir bekommen die Fehlermeldung bei der Prüfung" Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."

    Vielleicht liegt es aber auch an den weiteren gemachten Eingaben, die weitere Fehlerquellen zu sein scheinen.

    Unter Punkt 2
    Haben wir "Verwendung eines räumlich nicht abgrenzbaren Teils des Grundbesitzes für steuerbegünstigte Zwecke" und dort "9 Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege sowie die Grundflächen mit den diesem Verkehr unmittelbar dienenden Bauwerken und Einrichtungen (§ 4 Nummer 3 Buchstabe a GrStG)" ausgewählt, da der Garagenhof öffentlich als Straße genutzt werden kann. Er ist von beiden Seiten einfahrbar. Es muss wohl vor Jahren mit der Stadt ein entsprechendes Abkommen getroffen worden sein.
    Ist das dann so richtig?

    Bei Punkt 4 Grund und Boden - Rechne ich dort alle 3 Flurstücke zusammen. Also Flurstück 1 und 2 und den Anteil von Flurstück 3? Alle 3 Grundstücke haben den selben Bodenwert, so dass dieser eindeutig ist.

    Unter Punkt 5 , das Haus wurde 1984 gebaut - nimmt das System aktuell auch nicht an, wobei ich nicht weiß ob es an vorhergehenden Fehlern liegt.
    Weiter geht es bei Punkt 5 um Garagenstellplätze. Wir haben wie erwähnt das eigene Flurstück 2 auf dem die Garage steht, wir haben aber auch auf Flurstück 1 am Haus eine Garage. Ist es richtig dort 2 Garagen einzutragen?
    Oder muss ich ggf. bei " Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert
    " Das Haus und jede Garage einzeln als Gebäude hinzufügen? So dass ich 3 Gebäude hätte?


    Unter Punkt 6 " Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert

    " sind dort beide Garagen und ihre Größe abzugeben.

    Ich bekomme oft die Fehlermeldung "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht." mit der ich leider gar nichts anfangen kann.



    Könnt Ihr/ Könne Sie mir weiterhelfen. Ich verzweifle langsam.

    DANKE.

    #2
    Die Grundstücksart wird durch das Haus bestimmt, die Garagen sind nur Zubehör, da ist auf Seite 5 Teilseite 2 nur die Anzahl der Stellplätze einzutragen.

    Der Miteigentumsanteil an dem Straßengrundstück wäre ja räumlich abgrenzbar und auch berechenbar, genau diese Auswahl wird aber nicht angeboten.

    Die (anteiligen) m²-Werte am Grund und Boden muss man selbst berechnen, Beispiele sind hier zu finden: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg

    Bei einem Einfamilienhaus dürfen keine Angaben zum Sachwert gemacht werden, auch nicht für die Garagen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Verstehe ich das dann so richtig, dass ich also Einfamilienhaus und dann lediglich die 2 Stellplätze eintrage.
      Ich habe aktuell so keine Fehlermeldung. Habe alles andere herausgeworfen, was ich bisher eingetragen habe.

      Ich habe allerdings aktuell noch "Verwendung eines räumlich nicht abgrenzbaren Teils des Grundbesitzes für steuerbegünstigte Zwecke" mit "9 Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege sowie die Grundflächen mit den diesem Verkehr unmittelbar dienenden Bauwerken und Einrichtungen (§ 4 Nummer 3 Buchstabe a GrStG)" abgemarkt. Allerdings möchte er überhaupt nicht wissen um was für einen Teil es sich hierbei handelt. Das finde ich komisch.

      Muss nicht die einzelne nicht am Haus stehende Garage und der Garagenhofanteil als Gebäude bei " Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" angegeben werden?
      Dort könnte ich den Garagenhofanteil als Steuerbefreiung hinterlegen.

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        #4
        Allerdings möchte er überhaupt nicht wissen um was für einen Teil es sich hierbei handelt. Das finde ich komisch.
        Meines Erachtens ist das ja auch falsch bzw. wird die sinnvolle Auswahl mit m²-Angabe in dem Formular nicht angeboten.

        ... "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" angegeben werden?
        In dem Abschnitt dürfen keine Angaben gemacht werden, außerdem sind Garagen nicht steuerbefreit, die Angaben dort betreffen ja Gebäude
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5

          Mit Öffentliche Verkehr dienende Straßen sind in der Regel Gemeinde/Stadtstraßen, Feldwege usw. gemeint.

          Eine Privatperson muss doch nicht dulden, dass über sein Grundstück der öffentliche Verkehr rollt.
          Zuletzt geändert von Laie123; 11.10.2022, 12:01.

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            #6
            In dem Abschnitt dürfen keine Angaben gemacht werden, außerdem sind Garagen nicht steuerbefreit, die Angaben dort betreffen ja Gebäude
            Das war ein Verständnisfehler, ich meinte natürlich nur den Anteil vom Gargegenhof, der ja steuerbefreit sein sollte

            Meines Erachtens ist das ja auch falsch bzw. wird die sinnvolle Auswahl mit m²-Angabe in dem Formular nicht angeboten.
            Also lasse ich das aber so stehen ohne das sie abfragen um wie viel QM es sich handelt-- man muss das nicht verstehen, oder?

            PS: DANKE für deine Antworten, hilfst mir sehr

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              #7
              Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
              "Dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege, Plätze" würde ich rausnehmen.

              Mit Öffentliche Verkehr dienende Straßen sind in der Regel Gemeinde/Stadtstraßen, Feldwege usw. gemeint.

              Eine Privatperson muss doch nicht dulden, dass über sein Grundstück der öffentliche Verkehr rollt.
              Es handelt sich hierbei nur um den Garagenhof- dieser wurde vor Jahren wohl für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Also sozusehen kein Hof sondern ne Straße mit Garagen links und rechts

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                #8
                Also lasse ich das aber so stehen ohne das sie abfragen um wie viel QM es sich handelt-- man muss das nicht verstehen, oder?
                Ich halte das für falsch, man erklärt damit ja folgendes:

                Ein räumlich nicht abgrenzbarer Teil des Grundbesitzes wird für steuerbegünstigte Zwecke verwendet; die Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überwiegt.

                Das stimmt doch einfach nicht !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ich halte das für falsch, man erklärt damit ja folgendes:

                  Ein räumlich nicht abgrenzbarer Teil des Grundbesitzes wird für steuerbegünstigte Zwecke verwendet; die Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überwiegt.

                  Das stimmt doch einfach nicht !
                  Ja, wenn du es so siehst klingt es auch richtig. Es fahren ja nicht rund um die Uhr Autos über / durch den HofWeg- das stimmt.


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                    #10
                    Es fahren ja nicht rund um die Uhr Autos über / durch den HofWeg- das stimmt.
                    Darum geht es nicht. Ihr gebt eine Erklärung für euren Grundbesitz ab. Das sind ein Haus- und ein Garagengrundstück sowie 2/44-igstel Anteil

                    an einer Verkehrsfläche. Die wenigen m², die dieser Anteil ausmacht, können steuerbefreit sein. Ich kann die aber in dem Formular nicht angeben.

                    In den Formularen für Bayern oder Baden-Württemberg könnte ich das problemlos erklären und auch die m² eintragen, die auf diese Fläche

                    entfallen, aber hier geht das nicht. Ob das vergessen oder bewusst weggelassen wurde, weiß ich nicht. Die amtlichen Papierformulare habe

                    ich nämlich noch nicht zu Gesicht bekommen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Die wenigen m², die dieser Anteil ausmacht, können steuerbefreit sein. Ich kann die aber in dem Formular nicht angeben.
                      Ich hab es noch nicht versendet, ich habe es aktuell schriftlich in ein Feld eingetragen, dass diese 12 m2 steuerlich zu begünstigen sind.

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                        #12
                        ich habe es aktuell schriftlich in ein Feld eingetragen, dass diese 12 m2 steuerlich zu begünstigen sind.
                        Solche Sachverhalte unter Ergänzende Angaben einzutragen, ist wahrscheinlich am sichersten, die Erklärung wird dann von einem Menschen bearbeitet.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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