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Grundsteuer Berlin - 2 Flurstücke

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    Grundsteuer Berlin - 2 Flurstücke

    Hallo,
    Unsere Firma ist Eigentümer folgenden Wohnungseigentums einer WEG:
    Miteigentumsanteil von 34/1.000 am Grundstück
    Flur 6 Flurstücke 1553/54 und 1554/54
    Gebäude- und Freifläche (Größe 92 und 807 m²)
    Grundstücksfläche 899 m² - Gesamtfläche Gebäude 2.559 m² und für unsere Einheit 87 m²

    1. Frage: bei Gemarkungen und Flurstücke gebe ich also beide Flurstücke ein (1x 1553/54 und 1x 1554/54), aber welche Fläche ist einzutragen (da die gesamte Fläche des Grundstückes einzugeben ist, also 2.559, aber wie soll diese auf beide Flurstücke aufgeteilt werden?) und in Zeile 11 gebe ich bei Zähler 34 und Nenner 1.000 ein.

    2. Frage: bei Punkt 4 - Angaben zu Eigentümer wähle ich „Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person“ aus und in Zeile 51 bei Anteil am Grundstück 1 und 1

    3. Frage: Anlage Grundstück GW2 bei Fläche des Grundstücks trage ich 87 ein

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

    #2
    Ein Flurstück hat 92 m² und das andere 807 m², wo ist das Problem ? Die Flurstücksnummern haben doch nichts mit der Fläche zu tun.

    Die gesamten Gebäudeflächen werden bei Wohnungseigentum auch nicht gefragt, nur die Wohnfläche der eigenen Wohnung.

    Zu 2: Wenn eure Firma eine juristische Person, also z. B. eine GmbH, dann wäre das richtig.

    Zu 3: Es wird hier nicht nach der Wohnfläche gefragt, sondern nach den m²-Anteil am Grund und Boden, das sind abgerundet 30 m²
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn ich beim ersten Flurstück die Fläche 92 und bei der zweiten 807 eingebe, stimmt bei GW2 nicht mehr die Fläche des Grundstücks überein, welche 87m² für unseren Anteil ist (Gesamtfläche 2.559m² zu unseren 34/1.000 Miteigentumsanteil). Also meine Frage ist, dass ich nicht die richtigen Gesamtflächen für die beiden Flurstücke habe, welche bei GW1 anzugeben sind.. Ich weiß nur die Gesamtfläche des ganzen Gebäudes (2559 m²)

      Zu 2: unsere Firma ist eine KG, dann müsste es passen, auch wenn unser Wohungseigentum zu einer WEG gehört?

      Vielen Dank für die Hilfe

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        #4
        807+92 ist nunmal nicht 2559. Was hat die Nutzfläche des Gebäudes mit der Gesamtfläche des Grundstücks zu tun?

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          #5
          Ich muss ja in Zeile 10 bei der anzugebenden Fläche die gesamte Fläche des Flurstücks eingeben.

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            #6
            Zitat von Mammut Beitrag anzeigen
            Ich muss ja in Zeile 10 bei der anzugebenden Fläche die gesamte Fläche des Flurstücks eingeben.
            Anscheinend ja nicht nur eins, sondern zwei, mit 92 und 807qm, und Eigentumsanteil 34/1000.

            899*0,034 ist nun aber definitiv 30,566 also abgerundet 30.

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              #7
              Also ist die Gesamtfläche von 2.559m² irrelevant?

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                #8
                Für GW2 Zeile 4 ist die Wohnfläche von 89qm irrelevant.

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                  #9
                  89 ist nicht die Wohnfläche sondern die für unsere Einheit erfasste Fläche (Gesamtfläche 2559 * 34/1000)

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                    #10
                    Was soll eine erfasste Fläche sein?

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                      #11
                      So stehts im Schreiben unserer WEG:
                      Auf Ihre Einheit entfallene MEA's: 34,0000
                      Für Ihre Einheit sind folgende Flächen in m² erfasst:
                      Gesamtfläche 2559m²: 87m²

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                        #12
                        Die gesamten Wohn- und Nutzflächen einer Anlage sind doch völlig uninteressant. Selbst eine Angabe von 34,0000 ist wenig

                        sinnvoll, wenn der Nenner weggelassen wird.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Zähler ist 34 und Nenner ist 1.000, das ist unser Miteigentumsanteil am Grundstück.

                          Da ich eben verschiedene Flächenangaben bei meinen Unterlagen finde, ist meine Frage, welche die richtige ist, die bei GW1 einzutragen ist.
                          Gebäude-und Freifläche Größe 92 und 807 m² (also gesamt 899m² Grundstücksfläche) und noch die Gesamtfläche von 2.559m² (vom ganzen WEG)

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                            #14
                            In GW1 sind die Flurstücke mit den amtlichen Flächen und den Miteigentumsanteilen zu erfassen,

                            nicht irgendwelche Wohn- und Nutzflächen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

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                              #15
                              Vielen Dank für Eure Hilfe. Habe nun endlich den Grundbuchauszug erhalten und hier sind nur die Flächen 92 und 807 für die beiden Flurstücke angegeben. Somit brauch ich nur diese bei GW1 eingeben und bei GW2 30m².
                              Mich hat die Gesamtfläche des Gebäudes (2.559m²) unserer WEG irritiert. Diese ist also irrelevant und brauch nicht angegeben werden.

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