Hallo,
leider stoße ich auf widersprüchliche Informationen, von daher erhoffe ich mir hier fundierte Hilfe :-)
Wir haben vor längerer Zeit einen Resthof gekauft und nutzen diesen ohne landwitschaftlichen Betrieb.
Neben dem Wohnhaus gibt es
"Grund und Boden und Gebäude, die dem Zweck Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind, gehören so lange zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, bis sie anders genutzt werden. Wenn Flächen oder Wirtschaftsgebäude nicht mehr bewirtschaftet werden oder leer stehen, hat dies grundsätzlich keine Auswirkung bei der Grundsteuer. So sind zum Beispiel stillgelegte Flächen oder ein leer stehender Stall aufgrund Beendigung der Tierhaltung weiterhin der Grundsteuer A zuzurechnen"
Laut Finanzamt hat eine Umnutzung mit dem Kauf stattgefunden und dort seien die Gebäude nicht wie unsere Weide (separates Aktenzeichen, hier alles klar) der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen. Die rechtliche Quelle konnte man mir nicht nennen, da " das gerade erst definiert wird".
Das ist natürlich unschön..wenn man etwas nicht definiertes abgeben soll...
Was muss ich nun wie angeben? (Bsp: Alles als Nutzfläche direkt im Anhang "B" zum Wohnhaus?)
Weiß einer Rat (und vielleicht sogar mit Quellbezug?)
Gruß & Dank
Michael
leider stoße ich auf widersprüchliche Informationen, von daher erhoffe ich mir hier fundierte Hilfe :-)
Wir haben vor längerer Zeit einen Resthof gekauft und nutzen diesen ohne landwitschaftlichen Betrieb.
Neben dem Wohnhaus gibt es
- einen großen Anbau (Abstellkammer, sowie separiert ein Heizungsraum mit Vorratskammer für die Pellets)
- einen Pferdestall (wo wir auch unsere Pferde immer mal wieder reinstellen...je nach Rückinfo zu dem Post hier - sofern es einen Unterschied macht)
- einen Schafstall (nicht genutzt)
"Grund und Boden und Gebäude, die dem Zweck Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind, gehören so lange zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, bis sie anders genutzt werden. Wenn Flächen oder Wirtschaftsgebäude nicht mehr bewirtschaftet werden oder leer stehen, hat dies grundsätzlich keine Auswirkung bei der Grundsteuer. So sind zum Beispiel stillgelegte Flächen oder ein leer stehender Stall aufgrund Beendigung der Tierhaltung weiterhin der Grundsteuer A zuzurechnen"
Laut Finanzamt hat eine Umnutzung mit dem Kauf stattgefunden und dort seien die Gebäude nicht wie unsere Weide (separates Aktenzeichen, hier alles klar) der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen. Die rechtliche Quelle konnte man mir nicht nennen, da " das gerade erst definiert wird".
Das ist natürlich unschön..wenn man etwas nicht definiertes abgeben soll...
Was muss ich nun wie angeben? (Bsp: Alles als Nutzfläche direkt im Anhang "B" zum Wohnhaus?)
Weiß einer Rat (und vielleicht sogar mit Quellbezug?)
Gruß & Dank
Michael
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