Ein Haus wurde vor 1995 gebaut. Die einfache Terrasse hat ungefähr 16 qm. Muss z. B. 1/4 davon in die Fläche der Parterrewohnung eingerechnet werden?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Terrasse bei der Grundsteuererklärung mit angeben?
				
					Einklappen
				
			
		
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 Das richtet sich danach, ob es eine noch gültige Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung gibt.
 
 Siehe § 5 der Wohnflächenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.htmlFreundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Dazu habe ich hier im Forum Folgendes gefunden:Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas richtet sich danach, ob es eine noch gültige Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung gibt.
 
 Siehe § 5 der Wohnflächenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
 
 18.09.2022, 17:41
 
 "Die habe ich nicht. Die Regelung in § 5 der Wohnflächenverordnung ist eindeutig und hat es in Bayern, wo wir unseren Grundbesitz haben,
 
 inzwischen auch in die FAQ zur Grundsteuerreform geschafft. Dort steht seit Juni folgender Satz:
 
 Bei Gebäuden bis Baujahr 2003, bei denen sich zwischenzeitlich keine baulichen Veränderungen ergeben haben, bleibt eine Berechnung der Wohnfläche
 nach der II. Berechnungsverordnung gültig und kann übernommen werden (vgl. § 5 Wohnflächenverordnung).
 
 Freundliche Grüße
 Charlie24"
 
 In der II Berechnungsverordnung finde ich keine Terrasse.
 
 Auszug: Siehe: https://architekt-buxtehude.de/wp-co...berechnung.pdf
 
 Ergebnis?:
 
 In diesem Fall muss die Terrasse nicht angegeben werden.
 
 Kommentar
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 Richtig, damals war nur die Anrechnung überdeckter Freisitze bis zur Hälfte vorgesehen. Zwingend war das aber auch nicht,In der II Berechnungsverordnung finde ich keine Terrasse.
 
 so dass unsere 2 Terrassen 1983 komplett weggelassen wurden, woran sich nichts mehr geändert hat, weil unsere letzten
 
 Ausbaumaßnahmen 1997 abgeschlossen wurden. 1997 galt ja immer noch die II. Berechnungsverordnung.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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