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EÜR - Zeile 15 - Zeitraum

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    EÜR - Zeile 15 - Zeitraum

    Hallo,

    ich habe eine regelrechte Anfängerfrage zu Zeile 15 der EÜR ("Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet"): Gilt hier der Zeitpunkt der Leistungserbringung oder der des Zahlungseingangs?


    Beispiel:
    - Ich habe im November 2021 sonstige Dienstleistungen an je ein Unternehmen in der EU sowie ein Unternehmen in einem Drittland (USA) erbracht.
    - Die beiden Rechnungen wurden im Dezember 2021 ausgestellt.
    - Die Zahlungen von je 1000 € (also 2000 €) gingen am 25. Januar 2022 bei mir ein.


    Sind diese 2000 € nun noch Teil der EÜR für das Kalenderjahr 2021, da dort die Leistungen erbracht wurden, oder zählen sie ob des Zahlungseingangs Ende Januar 2022 erst für die nächstjährige EÜR?

    Soweit mir bekannt, sind in die EÜR nur die tatsächlich erfolgten Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres einzutragen. Zudem unterliege ich der Ist-Besteuerung. Andererseits habe ich die oben aufgeführten Umsätze - da sie aus dem EU-Ausland bzw. einem Drittland stammen - bereits in den entsprechenden Feldern der Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 4. Quartal 2021 angegeben, wodurch sich nun also eine Abweichung zwischen dieser und der EÜR ergeben würde (die womöglich irrelevant ist?).

    #2
    Bei der Einkommensteuererklärung gilt regelmäßig der Zeitpunkt des Zuflusses.

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      #3
      Ich bedanke mich mit leichter Verzögerung für die obige Auskunft und habe gleich noch eine Anschlussfrage:


      Mittlerweile bin ich bei der Umsatzsteuererklärung angekommen. Hier wären die genannten Umsätze nun in die Zeilen 114 (Feld 721; "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG") und 115 (Feld 205; "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)") einzutragen.

      Gilt in diesem Fall wieder das Zuflussprinzip (die genannten Umsätze somit also erst für 2022), oder muss ich die Umsätze bereits für 2021 eintragen, damit die Angaben in der Umsatzsteuererklärung entsprechend deckungsgleich mit denen in der Umsatzsteuervoranmeldung (2021-IV) sind?

      Ich habe zwar auf Seite 1 der Umsatzsteuererklärung als "Art der Besteuerung" eine Berechnung anhand von "vereinnahmten Entgelten" (also Ist-Besteuerung) ausgewählt, jedoch bleiben Umsätze aus dem EU-Ausland bzw. nicht steuerbare Umsätze davon meines Wissens unberührt. Oder liege ich da falsch?


      Ich hoffe, dabei kann mir noch mal jemand behilflich sein und bedanke mich im Voraus.

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