Hallo zusammen,
ich bin seit Juli 2021 von meinem Arbeitgeber nach Österreich entsendet.
Folglich habe ich in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2021 Werte für:
- 3: Bruttoarbeitslohn
- 16a: Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA.
Während meiner Entsendung habe ich weiterhin SV-Beiträge in Deutschland bezahlt.
In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist allerdings nur der Anteil der SV-Beiträge angeführt, der dem Lohn in Deutschland zugeordnet werden kann (d.h. Januar bis Juni).
Meine bisherige Recherche hat ergeben, dass ich die SV-Beiträge (die dem Lohn in Österreich zugeordnet werden können), nicht als Vorsorgeaufwendungen in Anlage 'Vorsorgeaufwand' berücksichtigen kann.
Falls dies korrekt ist, wo kann ich diese SV-Beiträge/Vorsorgeaufwendungen anführen? Z.B. in Anlage N-AUS in Zeile 72 - Werbungskosten, die dem steuerfreien Arbeitslohn direkt zugeordnet werden können?
Denn wenn schon nicht mein zu versteuerndes Einkommen reduziert wird, sollte nicht zumindest der Steuersatz einen reduzierten Progressionsvorbehalt sinken (durch den Abzug der SV-Beiträge vom steuerfreien Arbeitslohn nach DBA)?
Vielen Danki im Voraus,
LG JG
ich bin seit Juli 2021 von meinem Arbeitgeber nach Österreich entsendet.
Folglich habe ich in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2021 Werte für:
- 3: Bruttoarbeitslohn
- 16a: Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA.
Während meiner Entsendung habe ich weiterhin SV-Beiträge in Deutschland bezahlt.
In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist allerdings nur der Anteil der SV-Beiträge angeführt, der dem Lohn in Deutschland zugeordnet werden kann (d.h. Januar bis Juni).
Meine bisherige Recherche hat ergeben, dass ich die SV-Beiträge (die dem Lohn in Österreich zugeordnet werden können), nicht als Vorsorgeaufwendungen in Anlage 'Vorsorgeaufwand' berücksichtigen kann.
Falls dies korrekt ist, wo kann ich diese SV-Beiträge/Vorsorgeaufwendungen anführen? Z.B. in Anlage N-AUS in Zeile 72 - Werbungskosten, die dem steuerfreien Arbeitslohn direkt zugeordnet werden können?
Denn wenn schon nicht mein zu versteuerndes Einkommen reduziert wird, sollte nicht zumindest der Steuersatz einen reduzierten Progressionsvorbehalt sinken (durch den Abzug der SV-Beiträge vom steuerfreien Arbeitslohn nach DBA)?
Vielen Danki im Voraus,
LG JG
Kommentar