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Vorsorgeaufwendungen von DBA in N-AUS eintragen

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    Vorsorgeaufwendungen von DBA in N-AUS eintragen

    Hallo zusammen,

    ich bin seit Juli 2021 von meinem Arbeitgeber nach Österreich entsendet.
    Folglich habe ich in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2021 Werte für:
    - 3: Bruttoarbeitslohn
    - 16a: Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA.

    Während meiner Entsendung habe ich weiterhin SV-Beiträge in Deutschland bezahlt.
    In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist allerdings nur der Anteil der SV-Beiträge angeführt, der dem Lohn in Deutschland zugeordnet werden kann (d.h. Januar bis Juni).

    Meine bisherige Recherche hat ergeben, dass ich die SV-Beiträge (die dem Lohn in Österreich zugeordnet werden können), nicht als Vorsorgeaufwendungen in Anlage 'Vorsorgeaufwand' berücksichtigen kann.

    Falls dies korrekt ist, wo kann ich diese SV-Beiträge/Vorsorgeaufwendungen anführen? Z.B. in Anlage N-AUS in Zeile 72 - Werbungskosten, die dem steuerfreien Arbeitslohn direkt zugeordnet werden können?

    Denn wenn schon nicht mein zu versteuerndes Einkommen reduziert wird, sollte nicht zumindest der Steuersatz einen reduzierten Progressionsvorbehalt sinken (durch den Abzug der SV-Beiträge vom steuerfreien Arbeitslohn nach DBA)?

    Vielen Danki im Voraus,
    LG JG


    #2
    Vorsorgeaufwendungen, die mit steuerfreien Einkünften wie bei dir im Zusammenhang stehen, kannst Du nicht geltend machen, die sind nicht zu erklären und werden auch nicht abgefragt. Vielleicht kannst Du die in Deiner österreichischen Einkommensteuererklärung berücksichtigen lassen, denn da ist dieser Arbeitslohnteil ja steuerpflichtig.

    Auswirkung auf den Progressionsvorbehalt haben diese Beträge nicht: Dem Progressionsvorbehalt in beide Richtungen unterliegen "Einkünfte", also steuerrelevante Einnahmen abzüglich dazugehöriger Werbungskosten / Betriebsausgaben. Vorsorgeaufwendungen sind aber private Sonderausgaben, die die Höhe der Einkünfte nicht beeinflussen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Vielen Dank für deine schnelle und klare Antwort, Picard777!

      Ich hätte mir natürlich eine Antwort gewünscht, aber diese Info hilft mir auf jeden Fall weiter.

      LG JG

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        #4
        Du hast doch eine Antwort bekommen ... :-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Es dürfte das Wort andere vor Antwort fehlen.

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            #6
            Genau, ich hätte mir eine andere Antwort gewünscht - sorry!

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