Hallo zusammen,
bei mir herrscht etwas Verwirrung bzgl der "Angaben zum Grund und Boden" der Bayrischen Grundsteuererklärung für mich als Eigentümer eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden.
Ich habe zwei verschiedene Aussagen zum Ausfüllen gefunden
Anleitung https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rundstueck.pdf
Sind Sie (wirtschaftliche)Eigentümerin oder(wirtschaftlicher)Eigentümer eines Gebäudes auffremdem Grund und Boden,
sind nur Angaben zu Gebäuden bzw. Gebäudeteilen abZeile 20ff.erforderlich
Also keine Angaben zum Flurstück? Ok, das ziehen sie sich evtl aus der Adresse des Hauptvordrucks, dort wird ja nur das Flurstück verlangt, wenn keine Adresse angegeben werden kann.
Im Grundbuch sind mehrere Flurstücke und meinen Anteil genannt. Trage ich alle Flurstücke ein, so komme ich auf über 10000qm soll ich die gesammte bebaute Flache angeben, also in meinem Verständnis inkl. aller Häuser die nicht mir gehören, obwohl ich nur eins besitze. Wie soll das gehen?
Doch dann kommt quais die Rettung:
Elster Webformular:
Sind Sie (wirtschaftliche) Eigentümerin oder (wirtschaftlicher) Eigentümer eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden, sind nur Angaben zu Gebäuden bzw. Gebäudeteilen ab Zeile 38 ff. der Teilseite "Gebäude auf fremden Grund und Boden / Erbbaurecht" erforderlich.
Dort gibt es aber keine Angaben zu Gebäuden sondern nur Anschrift von mir als Erbbauberechtigten oder die des Erbbauverpflichteten.
Der Erbbauverpflichtete muss aber lt Anleitung keine Angaben zu den Gebäuden mache, also wer macht es dann bzw was ist richtig?
bei mir herrscht etwas Verwirrung bzgl der "Angaben zum Grund und Boden" der Bayrischen Grundsteuererklärung für mich als Eigentümer eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden.
Ich habe zwei verschiedene Aussagen zum Ausfüllen gefunden
Anleitung https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rundstueck.pdf
Sind Sie (wirtschaftliche)Eigentümerin oder(wirtschaftlicher)Eigentümer eines Gebäudes auffremdem Grund und Boden,
sind nur Angaben zu Gebäuden bzw. Gebäudeteilen abZeile 20ff.erforderlich
Also keine Angaben zum Flurstück? Ok, das ziehen sie sich evtl aus der Adresse des Hauptvordrucks, dort wird ja nur das Flurstück verlangt, wenn keine Adresse angegeben werden kann.
Im Grundbuch sind mehrere Flurstücke und meinen Anteil genannt. Trage ich alle Flurstücke ein, so komme ich auf über 10000qm soll ich die gesammte bebaute Flache angeben, also in meinem Verständnis inkl. aller Häuser die nicht mir gehören, obwohl ich nur eins besitze. Wie soll das gehen?
Doch dann kommt quais die Rettung:
Elster Webformular:
Sind Sie (wirtschaftliche) Eigentümerin oder (wirtschaftlicher) Eigentümer eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden, sind nur Angaben zu Gebäuden bzw. Gebäudeteilen ab Zeile 38 ff. der Teilseite "Gebäude auf fremden Grund und Boden / Erbbaurecht" erforderlich.
Dort gibt es aber keine Angaben zu Gebäuden sondern nur Anschrift von mir als Erbbauberechtigten oder die des Erbbauverpflichteten.
Der Erbbauverpflichtete muss aber lt Anleitung keine Angaben zu den Gebäuden mache, also wer macht es dann bzw was ist richtig?
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