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[Bayern] Grundsteuererklärung Erbbau - Verwirrung bzgl Angaben zu Grund und Boden

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    [Bayern] Grundsteuererklärung Erbbau - Verwirrung bzgl Angaben zu Grund und Boden

    Hallo zusammen,

    bei mir herrscht etwas Verwirrung bzgl der "Angaben zum Grund und Boden" der Bayrischen Grundsteuererklärung für mich als Eigentümer eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden.
    Ich habe zwei verschiedene Aussagen zum Ausfüllen gefunden

    Anleitung https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rundstueck.pdf
    Sind Sie (wirtschaftliche)Eigentümerin oder(wirtschaftlicher)Eigentümer eines Gebäudes auffremdem Grund und Boden,
    sind nur Angaben zu Gebäuden bzw. Gebäudeteilen abZeile 20ff.erforderlich


    Also keine Angaben zum Flurstück? Ok, das ziehen sie sich evtl aus der Adresse des Hauptvordrucks, dort wird ja nur das Flurstück verlangt, wenn keine Adresse angegeben werden kann.
    Im Grundbuch sind mehrere Flurstücke und meinen Anteil genannt. Trage ich alle Flurstücke ein, so komme ich auf über 10000qm soll ich die gesammte bebaute Flache angeben, also in meinem Verständnis inkl. aller Häuser die nicht mir gehören, obwohl ich nur eins besitze. Wie soll das gehen?
    Doch dann kommt quais die Rettung:

    Elster Webformular:
    Sind Sie (wirtschaftliche) Eigentümerin oder (wirtschaftlicher) Eigentümer eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden, sind nur Angaben zu Gebäuden bzw. Gebäudeteilen ab Zeile 38 ff. der Teilseite "Gebäude auf fremden Grund und Boden / Erbbaurecht" erforderlich.

    Dort gibt es aber keine Angaben zu Gebäuden sondern nur Anschrift von mir als Erbbauberechtigten oder die des Erbbauverpflichteten.
    Der Erbbauverpflichtete muss aber lt Anleitung keine Angaben zu den Gebäuden mache, also wer macht es dann bzw was ist richtig?
    Zuletzt geändert von jaypatto; 12.10.2022, 13:46.

    #2
    Sorry, ich hatte die Angaben durcheinandergebracht und den Text oben nochmal editiert. Nur falls shcon jemand gelesen hat und denkt "was schreibt der da für einen Quark" :-)

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      #3
      also wer macht es dann bzw was ist richtig?
      Der Eigentümer der Gebäude macht nur Angaben zu seinen Gebäuden und zwar in der Anlage Grundstück unter 2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen.

      Auf Seite 9 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden / Erbbaurecht kreuzt er die Zeile 38 an. Mehr wird nicht verlangt.

      Beim Grundstückseigentümer läuft es es etwas anders ab und beim Erbbaurecht gibt es nur eine Erklärung, die der Erbbauberechtigte einreichen muss.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke dir!
        Also ein Mix aus beiden Quellen:
        für mich als Erbbauberechtigter auf Anlage Grundstück nur 2.2. mit meinen eigenen Haus und zusätzlich 2.9.

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          #5
          für mich als Erbbauberechtigter auf Anlage Grundstück nur 2.2. mit meinen eigenen Haus und zusätzlich 2.9.
          Nein, als Erbbauberechtigter musst du alles erklären, auch den Grund und Boden. Es gibt auch nur eine Erklärung, der Grundstückseigentümer

          ist zur Mitwirkung verpflichtet. Erbbaurecht und Gebäude auf fremden Grund und Boden sind rechtlich nicht das Gleiche.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Dann habe ich dich falsch verstanden. Ich dachte "Mehr wird nicht verlangt" bezieht sich auf alle meine Fragen :-)

            Wenn ich aber 2.1 ausfülle, stehe ich bei Punkt 19 "Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens, die bebaut oder befestigt ist (m²)" blöd da."
            Das weiß doch die Stadt als Grundstückseigentümer selbst nicht.

            Also Flurstück und Anteil etc ausfüllen ist einfach.
            Zuletzt geändert von jaypatto; 12.10.2022, 16:58.

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              #7
              Mehr wird nicht verlangt, gilt für den Eigentümer eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden, der Zeile 38 der Anlage Grundstück anhaken muss.

              Als Erbbauberechtigter muss man das Häkchen aber in Zeile 40 machen und die Daten des Erbbauverpflichteten in Zeile 41 ff. eintragen.

              In der Hilfe heißt es: Die Erbbauverpflichteten bzw. die/der Erbbauverpflichtete muss bei Bedarf bei der Abgabe der Grundsteuererklärung mitwirken.

              Zeile 19 musst du ignorieren, das betrifft dich nicht !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Alles klar, vielen Dank!

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