Auszug: Siehe: https://architekt-buxtehude.de/wp-co...berechnung.pdf
Der Text ist unverständlich!
"(3) Zur Ermittlung der Wohnfläche können ab-
gezogen werden
[...]
2. bei einem Wohngebäude mit zwei nicht ab-
geschlossenen Wohnungen bis zu 10 vom
Hundert der ermittelten Grundfläche beider
Wohnungen,"
####
Die Aussage "nicht abgeschlossene Wohnung" ist erklärungsbedürftig. Soll dies bedeuten, dass die Wohnung keine Wohnungseingangstür haben darf?
Beispiel: Doppelhaus mit einem Treppenhaus und in jedem Stockwerk (Parterre, 1. Stock) eine Wohnung mit einer Wohnungseingangstüre.
Diese Wohnungen wären abgeschlossen und der 10-prozentige Abzug bei der Wohnungsfläche wäre nicht möglich.
Der Text ist unverständlich!
"(3) Zur Ermittlung der Wohnfläche können ab-
gezogen werden
[...]
2. bei einem Wohngebäude mit zwei nicht ab-
geschlossenen Wohnungen bis zu 10 vom
Hundert der ermittelten Grundfläche beider
Wohnungen,"
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Die Aussage "nicht abgeschlossene Wohnung" ist erklärungsbedürftig. Soll dies bedeuten, dass die Wohnung keine Wohnungseingangstür haben darf?
Beispiel: Doppelhaus mit einem Treppenhaus und in jedem Stockwerk (Parterre, 1. Stock) eine Wohnung mit einer Wohnungseingangstüre.
Diese Wohnungen wären abgeschlossen und der 10-prozentige Abzug bei der Wohnungsfläche wäre nicht möglich.
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