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Grundsteuererklärung für ein Garagengrundstück

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    Grundsteuererklärung für ein Garagengrundstück

    Hallo,

    ich brauche Hilfe bei folgendem Fall:

    Ich habe ein Grundstück (Bundesland Sachsen), das überwiegend als Grünland genutzt wird. Allerdings stehen darauf auch 3 Garagen. Eine davon gehört mir und wurde 2015 nach Abriss der alten neu errichtet. Wann die alte gebaut wurde, weiß ich nicht, da das Grundstück erst 2011 gekauft wurde. Zwei der Garagen gehören meiner Nachbarin und sie zahlt dafür Pacht.
    Das Grundstück befindet sich zwar in der Nähe unseres Wohngrundstücks, bildet aber keine wirtschaftliche Einheit. Es gibt auch 2 Aktenzeichen.

    Nun weiß ich nicht, wie ich dieses Grundstück angeben soll.
    - Sicherlich ja erst Mal als bebautes Grundstück.
    - Und dann in der Anlage GW2 als sonstiges bebautes Grundstück?
    - Was gebe ich unter 1 bei Bezugsfertigkeit an?
    - Und muss ich die Anzahl der Garagen (3 oder 1?) unter 2 angeben?
    - Müssen Angaben zum Ertragswert rein oder zum Sachwert? Für jede Garage einzeln?
    - Wo vermerke ich denn, dass 2 der Garagen Fremdeigentum ist?

    Also ich sehe hier wirklich nicht durch. Da war das Wohngrundstück eingeben ja ein Kinderspiel.

    Danke schön Mal im voraus für die Antwort!

    LG Vonne

    #2
    Zwei der Garagen gehören meiner Nachbarin und sie zahlt dafür Pacht.
    Gehören die Garagengebäude der Nachbarin und zahlt sie nur Pacht für das Grundstück oder gehören die Garagen dir und die Nachbarin

    hat sie nur gemietet ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Eine Garage gehört mir und 2 Garagen der Nachbarin ("auf fremdem Grund und Boden"). Pacht wird also für das Grundstück gezahlt. Ist halt noch so ein Konstrukt aus DDR-Zeiten.

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        #4
        Eine Garage gehört mir und 2 Garagen der Nachbarin ("auf fremdem Grund und Boden").
        Wenn ich das richtig im Kopf habe, ist dafür nach Bundesrecht jetzt auch der Eigentümer des Grundstücks zuständig,

        wobei das eventuell auf 2 Erklärungen hinausläuft. Ich würde das mit dem Finanzamt vorab klären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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