Hallo,
ich brauche Hilfe bei folgendem Fall:
Ich habe ein Grundstück (Bundesland Sachsen), das überwiegend als Grünland genutzt wird. Allerdings stehen darauf auch 3 Garagen. Eine davon gehört mir und wurde 2015 nach Abriss der alten neu errichtet. Wann die alte gebaut wurde, weiß ich nicht, da das Grundstück erst 2011 gekauft wurde. Zwei der Garagen gehören meiner Nachbarin und sie zahlt dafür Pacht.
Das Grundstück befindet sich zwar in der Nähe unseres Wohngrundstücks, bildet aber keine wirtschaftliche Einheit. Es gibt auch 2 Aktenzeichen.
Nun weiß ich nicht, wie ich dieses Grundstück angeben soll.
- Sicherlich ja erst Mal als bebautes Grundstück.
- Und dann in der Anlage GW2 als sonstiges bebautes Grundstück?
- Was gebe ich unter 1 bei Bezugsfertigkeit an?
- Und muss ich die Anzahl der Garagen (3 oder 1?) unter 2 angeben?
- Müssen Angaben zum Ertragswert rein oder zum Sachwert? Für jede Garage einzeln?
- Wo vermerke ich denn, dass 2 der Garagen Fremdeigentum ist?
Also ich sehe hier wirklich nicht durch. Da war das Wohngrundstück eingeben ja ein Kinderspiel.
Danke schön Mal im voraus für die Antwort!
LG Vonne
ich brauche Hilfe bei folgendem Fall:
Ich habe ein Grundstück (Bundesland Sachsen), das überwiegend als Grünland genutzt wird. Allerdings stehen darauf auch 3 Garagen. Eine davon gehört mir und wurde 2015 nach Abriss der alten neu errichtet. Wann die alte gebaut wurde, weiß ich nicht, da das Grundstück erst 2011 gekauft wurde. Zwei der Garagen gehören meiner Nachbarin und sie zahlt dafür Pacht.
Das Grundstück befindet sich zwar in der Nähe unseres Wohngrundstücks, bildet aber keine wirtschaftliche Einheit. Es gibt auch 2 Aktenzeichen.
Nun weiß ich nicht, wie ich dieses Grundstück angeben soll.
- Sicherlich ja erst Mal als bebautes Grundstück.
- Und dann in der Anlage GW2 als sonstiges bebautes Grundstück?
- Was gebe ich unter 1 bei Bezugsfertigkeit an?
- Und muss ich die Anzahl der Garagen (3 oder 1?) unter 2 angeben?
- Müssen Angaben zum Ertragswert rein oder zum Sachwert? Für jede Garage einzeln?
- Wo vermerke ich denn, dass 2 der Garagen Fremdeigentum ist?
Also ich sehe hier wirklich nicht durch. Da war das Wohngrundstück eingeben ja ein Kinderspiel.
Danke schön Mal im voraus für die Antwort!
LG Vonne
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