Hallo,
im Dachgeschoss (Wohnfläche 90 m²) eines denkmalgeschützten Wohnhauses ist der größte Raum 23 m² groß und nur mit 2 winzigen Fensteröffnungen (ungefähr je 0,15 m²) versehen. Die Fenster können (leider) nicht vergrößert werden. Das Zimmer ist nicht als Wohnraum zu nutzen. Ich würde den Raum als Hobbyraum oder Bodenraum bezeichnen und nicht in der Grundsteuer angeben. Da der Raum sich in der Wohnung befindet, muss die Fläche zur Grundsteuer hinzugerechnet werden?
Freundliche Grüße
im Dachgeschoss (Wohnfläche 90 m²) eines denkmalgeschützten Wohnhauses ist der größte Raum 23 m² groß und nur mit 2 winzigen Fensteröffnungen (ungefähr je 0,15 m²) versehen. Die Fenster können (leider) nicht vergrößert werden. Das Zimmer ist nicht als Wohnraum zu nutzen. Ich würde den Raum als Hobbyraum oder Bodenraum bezeichnen und nicht in der Grundsteuer angeben. Da der Raum sich in der Wohnung befindet, muss die Fläche zur Grundsteuer hinzugerechnet werden?
Freundliche Grüße
Kommentar