Hallo,
2020 habe ich eine Abfindung erhalten, die ich in der EkSt-Erklärung mit der Fünftelregelung versteuert habe. Entsprechende Angaben sind unter 'Ermäßigt besteuerte Entschädigungen' Zeile 17 und 'Steuerabzugsbeträge zu ermäßigt zu besteuernden Bezügen' Zeile 19 vorgenommen worden.
Meine Frage: Muss ich exakt diese Angaben (mit gleichen Beträgen) für dieses und die drei folgenden Jahre erneut vornehmen, um die Abfindung bzw. Steuerlast auf 5 Jahre zu verteilen?
Im Voraus dankende Grüße
2020 habe ich eine Abfindung erhalten, die ich in der EkSt-Erklärung mit der Fünftelregelung versteuert habe. Entsprechende Angaben sind unter 'Ermäßigt besteuerte Entschädigungen' Zeile 17 und 'Steuerabzugsbeträge zu ermäßigt zu besteuernden Bezügen' Zeile 19 vorgenommen worden.
Meine Frage: Muss ich exakt diese Angaben (mit gleichen Beträgen) für dieses und die drei folgenden Jahre erneut vornehmen, um die Abfindung bzw. Steuerlast auf 5 Jahre zu verteilen?
Im Voraus dankende Grüße
Kommentar