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Abfindung Fünftelregelung

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    Abfindung Fünftelregelung

    Hallo,

    2020 habe ich eine Abfindung erhalten, die ich in der EkSt-Erklärung mit der Fünftelregelung versteuert habe. Entsprechende Angaben sind unter 'Ermäßigt besteuerte Entschädigungen' Zeile 17 und 'Steuerabzugsbeträge zu ermäßigt zu besteuernden Bezügen' Zeile 19 vorgenommen worden.

    Meine Frage: Muss ich exakt diese Angaben (mit gleichen Beträgen) für dieses und die drei folgenden Jahre erneut vornehmen, um die Abfindung bzw. Steuerlast auf 5 Jahre zu verteilen?

    Im Voraus dankende Grüße

    #2
    Meine Frage: Muss ich exakt diese Angaben (mit gleichen Beträgen) für dieses und die drei folgenden Jahre erneut vornehmen, um die Abfindung bzw. Steuerlast auf 5 Jahre zu verteilen?
    Nein, das ist mit der Steuerfestsetzung für 2020 erledigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine Antwort!

      Das erklärt dann wohl auch, warum ich bei meiner Internetsuche nichts zu den Folgejahren nach der Abfindung gefunden habe, weil das Thema einfach mit der Steuererklärung des Abfindungsjahrs abgehakt ist.

      Hab ein angenehmes Wochenende!

      Kommentar

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