Hallo,
hier handelt es sich um die Grundsteuer Bayern.
Unser Grundstück ist notariell geteilt in 3 Einheiten. Ich bin mit Ehemann Eigentümer von Wohnung 3 und habe gerade den Rest geerbt.
Es gibt 3 Aktenzeichen, kümmere mich also um alle Erklärungen.
Wohnung 1 sind im Notarvertrag 3 Schuppen zugeordnet mit insgesamt genau 30 m²
Wohnung 2 sind keine Nebengebäude zugeordnet
Wohnung 3 sind notariell 2 Schuppen < 30 m² direkt zugeordnet.
Verstehe ich es richtig, dass ich zu jeder Wohnung die dazugehörigen Schuppen mit 0 m² angeben muss, weil sie jeweils nicht über 30 m² sind?
Unklar ist mir: es gibt ein Nebengebäude, das nicht direkt einer Einheit zugeordnet ist (eine kleine gemauerte alte Waschküche, 7 m²). Muss ich diese in jede der 3 Erklärungen mit 0 m² angeben? Oder in jeder mit 7 m²?
Liebe Grüße Katja
hier handelt es sich um die Grundsteuer Bayern.
Unser Grundstück ist notariell geteilt in 3 Einheiten. Ich bin mit Ehemann Eigentümer von Wohnung 3 und habe gerade den Rest geerbt.
Es gibt 3 Aktenzeichen, kümmere mich also um alle Erklärungen.
Wohnung 1 sind im Notarvertrag 3 Schuppen zugeordnet mit insgesamt genau 30 m²
Wohnung 2 sind keine Nebengebäude zugeordnet
Wohnung 3 sind notariell 2 Schuppen < 30 m² direkt zugeordnet.
Verstehe ich es richtig, dass ich zu jeder Wohnung die dazugehörigen Schuppen mit 0 m² angeben muss, weil sie jeweils nicht über 30 m² sind?
Unklar ist mir: es gibt ein Nebengebäude, das nicht direkt einer Einheit zugeordnet ist (eine kleine gemauerte alte Waschküche, 7 m²). Muss ich diese in jede der 3 Erklärungen mit 0 m² angeben? Oder in jeder mit 7 m²?
Liebe Grüße Katja
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