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Grundsteuer Bayern, 1 Grundstück, 3 Einheiten, Zuordnung Nebengebäude

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    Grundsteuer Bayern, 1 Grundstück, 3 Einheiten, Zuordnung Nebengebäude

    Hallo,
    hier handelt es sich um die Grundsteuer Bayern.
    Unser Grundstück ist notariell geteilt in 3 Einheiten. Ich bin mit Ehemann Eigentümer von Wohnung 3 und habe gerade den Rest geerbt.
    Es gibt 3 Aktenzeichen, kümmere mich also um alle Erklärungen.


    Wohnung 1 sind im Notarvertrag 3 Schuppen zugeordnet mit insgesamt genau 30 m²
    Wohnung 2 sind keine Nebengebäude zugeordnet
    Wohnung 3 sind notariell 2 Schuppen < 30 m² direkt zugeordnet.

    Verstehe ich es richtig, dass ich zu jeder Wohnung die dazugehörigen Schuppen mit 0 m² angeben muss, weil sie jeweils nicht über 30 m² sind?
    Unklar ist mir: es gibt ein Nebengebäude, das nicht direkt einer Einheit zugeordnet ist (eine kleine gemauerte alte Waschküche, 7 m²). Muss ich diese in jede der 3 Erklärungen mit 0 m² angeben? Oder in jeder mit 7 m²?

    Liebe Grüße Katja

    #2
    Die zugeordneten Nebengebäude (Schuppen) ordnest du jeweils den Wohnungen zu, zu denen sie gehören.

    Die muss man in Bayern zwar einzeln angeben, darf sie aber mit 0 m² Nutzfläche erklären, wenn der Freibetrag von insgesamt 30 m²

    je Wohnung nicht überschritten wird. Die Waschküche darf man höchstens 1-mal erklären. Ob man die wirklich erklären muss, ist

    nicht so ganz klar. Wäre sie im Haus, würde sie nämlich zu den Zubehörräumen gehören, die nicht zur Wohnfläche rechnen und

    deshalb unter den Tisch fallen. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      diese alte Waschküche ist Keller-Ersatz für Wohnung 1 (Haus, das nicht unterkellert ist). Ich las, dass das nicht zur Wohnfläche gehört. Aber ist es dann folglich ein Nebengebäude? Oder wirklich gar nicht relevant?

      Und falls ich es angebe, nur 1 mal?? Bei einer Wohnung meiner Wahl? Ist ja nicht notariell geregelt, gehört doch der Gemeinschaft offiziell. Und die Eigentümergemeinschaft hat dann also nicht zusätzlich diesen 30m² Freibetrag?
      Wie kläre ich das, wenn nicht mal Sie das wissen? :-)

      Liebe Grüße Katja

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        #4
        Wie kläre ich das, wenn nicht mal Sie das wissen? :-)
        Im BayGrStG heißt es zu diesen Nebengebäuden nur:

        1Im Übrigen bleiben die Nutzflächen von Nebengebäuden von untergeordneter Bedeutung, die in räumlichem Zusammenhang zu der Wohnnutzung stehen,
        der sie zu dienen bestimmt sind, bis zu einer Fläche von insgesamt 30 m2 außer Ansatz.


        Der Ende September veröffentlichte Anwendungserlass gibt zu dem Thema auch nicht wirklich etwas her: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-542/

        Wenn du die Waschküche einer Wohnung zuordnest, bei der die 30 m² nicht ausgeschöpft sind, bist du auf der sicheren Seite. Eine 4. Erklärung speziell für das

        Gemeinschaftseigentum gibt es ja nicht. Wenn die Waschküche gemeinschaftlich als Kellersatzraum genutzt wird, würde auf jede Wohnung 2,33 m² entfallen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die Unterstützung. Ich habe so viel gelesen und gegoogelt und bin nicht zur Lösung gekommen.
          Das Wissen, das Sie hier zur Verfügung stellen, ist unglaublich! Ich bin ein Fan!
          Ich bin froh, dass ich die Erklärungen endlich absenden kann.

          Liebe Grüße Katja

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