Hallo,
ein Ehepartner ist gestorben. Dies wurde in Zeile 18 des Hauptvordruckes - verwitwet seit und unter 9 - Ergänzende Angaben zur Steuererklärung eingetragen.
Meine Fragen:
Da der noch lebende Ehepartner dann Stkl. 3 bekommen hat, fehlt der Gegenpart in Stkl. 5, der eine höhere Steuer vorrauszahlt.
Der noch lebende Ehepartner hat Abgeltungen (Urlaub, Stunden usw.) des Arbeitgebers des verstorbenen Ehepartners, Sterbegeld, Witwenrente der DRV und der ZVK usw. erhalten, für die keinerlei Lohnsteuerbeträge einbehalten wurden. Er hatte KUG und ein geringes Einkommen, so dass auch da kaum Steuern einbehalten wurden.
Nun wird die Esterkl. gemacht und es kommt eine Nachzahlung von knapp 2.500 € raus. Habe ich ggf. was vergessen zu erfassen? Auf was muss man besonders im Jahr des Todes achten?
Der Schwerbehindertenfreibetrag z.B. wird für das ganze Jahr in der Steuerberechnung berücksichtigt, obwohl im Mai 2021 verstorben.
ein Ehepartner ist gestorben. Dies wurde in Zeile 18 des Hauptvordruckes - verwitwet seit und unter 9 - Ergänzende Angaben zur Steuererklärung eingetragen.
Meine Fragen:
Da der noch lebende Ehepartner dann Stkl. 3 bekommen hat, fehlt der Gegenpart in Stkl. 5, der eine höhere Steuer vorrauszahlt.
Der noch lebende Ehepartner hat Abgeltungen (Urlaub, Stunden usw.) des Arbeitgebers des verstorbenen Ehepartners, Sterbegeld, Witwenrente der DRV und der ZVK usw. erhalten, für die keinerlei Lohnsteuerbeträge einbehalten wurden. Er hatte KUG und ein geringes Einkommen, so dass auch da kaum Steuern einbehalten wurden.
Nun wird die Esterkl. gemacht und es kommt eine Nachzahlung von knapp 2.500 € raus. Habe ich ggf. was vergessen zu erfassen? Auf was muss man besonders im Jahr des Todes achten?
Der Schwerbehindertenfreibetrag z.B. wird für das ganze Jahr in der Steuerberechnung berücksichtigt, obwohl im Mai 2021 verstorben.
Kommentar