Wir haben ein ausgebautes Dachgeschoss, dessen Räume allerdings schon seit vielen Jahren nur noch als Abstellräume benutzt werden und das auch in Zukunft nicht vermietet werden soll. Wird die Wohnfläche angegeben oder nicht? In der Checkliste der Grundsteuer Unterlagen steht, Räume im Dachgeschoss, die nicht als Wohnraum dienen, zählen nicht zur Wohnfläche.
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unbewohntes Dachgeschoss - Wohnfläche ja oder nein
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In der Checkliste der Grundsteuer Unterlagen steht, Räume im Dachgeschoss, die nicht als Wohnraum dienen, zählen nicht zur Wohnfläche.
ein früher als Kinderzimmer genutztes DG-Zimmer seit einigen Jahren auch nur noch als Möbellager und Abstellraum verwendet. Da es aber
innerhalb der Wohnung liegt, zählt es nach wie vor bei der Wohnfläche mit.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke für die schnelle Antwort, wobei es mich weiterhin verwirrt, denn ich verstehe es wiederum so, dass ein Dachgeschoss, dass gänzlich nur als Abstellraum und nicht als Wohnung genutzt wird, nicht zur Wohnfläche zählt, hingegen ist ein Abstellraum innerhalb einer bewohnten Wohnung wieder etwas anderes.
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Wenn das Dachgeschoss nicht als Wohnraum ausgebaut ist, hast du schon recht. Aber du schreibst ja im Beitrag 1 selbst,
dass das Dachgeschoss ausgebaut ist und früher wohl auch für Wohnzwecke genutzt wurde. Ich habe ein Haus mit 3 Wohnungen
erklären müssen, da war die 1994 ausgebaute Dachgeschosswohnung nie bewohnt und die Wohnung im Untergeschoss stand
seit Ende 2012 leer. Dennoch sind das alles Wohnflächen, die nach wie vor als solche erklärt werden mussten.Freundliche Grüße
Charlie24
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... hattest Du das selbst konkret nachgefragt, dass das 100% so gesehen wird?
einem Zustand gewesen wären, der sie dauerhaft unbewohnbar gemacht hätte, wäre es anders zu beurteilen. Tatsächlich waren die
Wohnungen aber nach Durchführung der üblichen Schönheitsreparaturen bewohnbar und nach dem Verkauf dieser Immobilie im Frühjahr
2022 haben die Käufer die Wohnungen renoviert und inzwischen sind auch alle 3 Wohnungen bewohnt. Die Gesamtwohnfläche wurde
im Übrigen auch im bisherigen Einheitswertbescheid zugrundegelegt, da hat auch niemand gefragt, ob da tatsächlich jemand wohnt.Freundliche Grüße
Charlie24
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