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unbewohntes Dachgeschoss - Wohnfläche ja oder nein

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    unbewohntes Dachgeschoss - Wohnfläche ja oder nein

    Wir haben ein ausgebautes Dachgeschoss, dessen Räume allerdings schon seit vielen Jahren nur noch als Abstellräume benutzt werden und das auch in Zukunft nicht vermietet werden soll. Wird die Wohnfläche angegeben oder nicht? In der Checkliste der Grundsteuer Unterlagen steht, Räume im Dachgeschoss, die nicht als Wohnraum dienen, zählen nicht zur Wohnfläche.

    #2
    In der Checkliste der Grundsteuer Unterlagen steht, Räume im Dachgeschoss, die nicht als Wohnraum dienen, zählen nicht zur Wohnfläche.
    Ganz so einfach ist es meines Erachtens nicht. Nur Abstellräume außerhalb einer Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche. Bei uns wird

    ein früher als Kinderzimmer genutztes DG-Zimmer seit einigen Jahren auch nur noch als Möbellager und Abstellraum verwendet. Da es aber

    innerhalb der Wohnung liegt, zählt es nach wie vor bei der Wohnfläche mit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort, wobei es mich weiterhin verwirrt, denn ich verstehe es wiederum so, dass ein Dachgeschoss, dass gänzlich nur als Abstellraum und nicht als Wohnung genutzt wird, nicht zur Wohnfläche zählt, hingegen ist ein Abstellraum innerhalb einer bewohnten Wohnung wieder etwas anderes.

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        #4
        Wenn das Dachgeschoss nicht als Wohnraum ausgebaut ist, hast du schon recht. Aber du schreibst ja im Beitrag 1 selbst,

        dass das Dachgeschoss ausgebaut ist und früher wohl auch für Wohnzwecke genutzt wurde. Ich habe ein Haus mit 3 Wohnungen

        erklären müssen, da war die 1994 ausgebaute Dachgeschosswohnung nie bewohnt und die Wohnung im Untergeschoss stand

        seit Ende 2012 leer. Dennoch sind das alles Wohnflächen, die nach wie vor als solche erklärt werden mussten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          OK, verstehe, ja, es wurde auch bei uns früher mal bewohnt, hattest Du das selbst konkret nachgefragt, dass das 100% so gesehen wird?

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            #6
            ... hattest Du das selbst konkret nachgefragt, dass das 100% so gesehen wird?
            Ja natürlich habe ich mich vergewissert. Die Auskunft war eindeutig: Leerstand spielt keine Rolle. Nur wenn die Wohnungen baulich in

            einem Zustand gewesen wären, der sie dauerhaft unbewohnbar gemacht hätte, wäre es anders zu beurteilen. Tatsächlich waren die

            Wohnungen aber nach Durchführung der üblichen Schönheitsreparaturen bewohnbar und nach dem Verkauf dieser Immobilie im Frühjahr

            2022 haben die Käufer die Wohnungen renoviert und inzwischen sind auch alle 3 Wohnungen bewohnt. Die Gesamtwohnfläche wurde

            im Übrigen auch im bisherigen Einheitswertbescheid zugrundegelegt, da hat auch niemand gefragt, ob da tatsächlich jemand wohnt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Vielen herzlichen Dank!

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