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Nachzahlung von 1 € bei Steuerklasse 1/Arbeitnehmerstatus

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    Nachzahlung von 1 € bei Steuerklasse 1/Arbeitnehmerstatus

    Hallo alle zusammen,

    ich bin die Online-Anwendung von ELSTER durchgegangen und etwas perplex, was das Ergebnis der Prüfung meiner Eingaben anbelangt.

    Ich bin regulärer Arbeitnehmer in Vollzeit. Steuerklasse 1. Keine Besonderheiten in auch nur irgendeiner Richtung.

    Entgegen der Vorjahre, in denen ich immer ganz gut Geld zurückbekam, muss ich einen Euro nachzahlen. Insbesondere in diesen Zeiten ist das natürlich ärgerlich.

    Ausgefüllt habe ich
    • Hauptvordruck
    • Anlagen N
    • Anlage Vorsorgeaufwand: Angaben zu Vorsorgeaufwendungen
    Auch nach dreifacher Überprüfung scheinen meine Angaben vom Lohnsteuerbescheid korrekt übernommen.

    Ich trage hier einfach mal die Positionen zur Übersicht ein:


    Angaben zum Arbeitslohn

    Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1-5
    6 Bruttoarbeitslohn 32.725,00
    7 Lohnsteuer 3.915,84
    Summe Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1-5
    5 Steuerklasse 1
    6 Summe Bruttoarbeitslohn 32.725
    7 Summe Lohnsteuer 3.915,84
    Werbungskosten


    - ohne Beträge laut Zeile 73 bis 76 -

    Aufwendungen für Arbeitsmittel - soweit nicht steuerfrei ersetzt -

    Einzelangaben
    42 Art der Arbeitsmittel Büromöbel
    42 Betrag 346
    Summe
    43 Summe 346
    Homeoffice-Pauschale
    45 Kalendertage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde: Anzahl der Tage 216
    Weitere Werbungskosten - soweit nicht steuerfrei ersetzt -


    Sonstiges (zum Beispiel Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren)
    48 Bezeichnung Schreibmaterial
    48 Betrag 3
    Summe
    49 Summe der weiteren Werbungskosten 3
    Anlage Vorsorgeaufwand


    Angaben zu Vorsorgeaufwendungen
    Beiträge zur Altersvorsorge (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)
    4 Arbeitnehmeranteil laut Nummer 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung 3.043
    9 Arbeitgeberanteil / -zuschuss laut Nummer 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung 3.043
    Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)


    Arbeitnehmerbeiträge laut Lohnsteuerbescheinigung
    11 Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen laut Nummer 25 der Lohnsteuerbescheinigung 2.634
    13 Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen laut Nummer 26 der Lohnsteuerbescheinigung 580
    Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen


    Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung: Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A
    45 Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung laut Nummer 27 der Lohnsteuerbescheinigung 392
    Kann das so stimmen?

    Soll ich für weitere Informationen fürs Forum zusätzlich noch die Daten der Berechnung von ELSTER beilegen?

    Besten Dank für euer Feedback!
    Zuletzt geändert von Nachzahlung; 17.10.2022, 23:55.

    #2
    Nein, das Finanzamt macht selber eine Berechnung, da musst Du weiter nichts beilegen.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Nein, das Finanzamt macht selber eine Berechnung, da musst Du weiter nichts beilegen.
      Mein Fehler, das war ungut formuliert. Ich meinte für die Forennutzer, um die Situation besser aufschlüsseln zu können.

      Ich habe das jetzt etwas umformuliert.

      Mein primäres Anliegen ist ja, herauszufinden, ob die Positionen so stimmen können oder nicht.

      Kommentar


        #4
        Nur eine Vermutung, in den Vorjahren bist du zur Arbeit gefahren und kamst mit den Werbungskosten über 1.000 € (inkl. Entfernungspauschale)?
        In der aktuellen Erklärung überschreitest du nämlich den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € nicht (Home-Office pauschale 600 + Arbeitsmittel 346) und dieser wurde bereits vom Arbeitgber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt genauso wie deine Versicherungsbeiträge.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Die Zahlen stimmen, aus den vorher genannten Gründen ist da mit diesen auch kein Raum für eine Erstattung. Es ist ja letztlich auch Sinn der Lohnsteuer, die Einkommensteuer möglichst genau zu prognostizieren.

          Positiv würden sich natürlich so Dinge wie Spenden, ggfs. Riester und Haushaltsnahe DL/Handwerker haben.
          Letzteres sollte praktisch jeder haben, und wenn es beim Mieter die über die Nebenkosten umgelegten Kosten für Hausmeister, Heizungswartung, Schornsteinfeger, Treppenhausreinigung, Winterdienst etc. sind. Reich wird man davon aber nicht (bei mir waren es immer so 300-400€, so dass 60-80€ bei der Steuer rauskamen).

          Kommentar


            #6
            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Nur eine Vermutung, in den Vorjahren bist du zur Arbeit gefahren und kamst mit den Werbungskosten über 1.000 € (inkl. Entfernungspauschale)?
            In der aktuellen Erklärung überschreitest du nämlich den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € nicht (Home-Office pauschale 600 + Arbeitsmittel 346) und dieser wurde bereits vom Arbeitgber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt genauso wie deine Versicherungsbeiträge.
            Nein, ich hatte in den Vorjahren keine Werbungskosten.

            Diesmal habe ich mich damit versucht und so vom vergeblichen Aufwand zwecks Pauschbetrag erfahren.

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Die Zahlen stimmen, aus den vorher genannten Gründen ist da mit diesen auch kein Raum für eine Erstattung. Es ist ja letztlich auch Sinn der Lohnsteuer, die Einkommensteuer möglichst genau zu prognostizieren.
            Mich verwirrt das nur etwas, da ich bisher auch keine Nachzahlungen habe tätigen müssen. Ansonsten hat sich auch nichts groß geändert - es sind keine Positionen hinzugekommen, mit Ausnahme der, die diesmal ohnehin nicht den Pauschbetrag überschreiten.
            Ich habe mir auch sagen lassen, dass Nachzahlungen bei Steuerklasse 1/AN-Verhältnis eher ungewöhnlich seien.

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              #7
              Zitat von Nachzahlung Beitrag anzeigen

              Ich habe mir auch sagen lassen, dass Nachzahlungen bei Steuerklasse 1/AN-Verhältnis eher ungewöhnlich seien.
              1€ ist nun wirklich keine signifikante Nachzahlung und kann sich schon durch Rundungen ergeben.
              Stattdessen würde ich das Ergebnis als Volltreffer bezeichnen, der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer liegt hier bei etwa 0,025%.

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                Nein, ich hatte in den Vorjahren keine Werbungskosten.
                Andere Vermutung: Hattest du vielleicht einen anderen Arbeitgeber?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9

                  1€ ist nun wirklich keine signifikante Nachzahlung und kann sich schon durch Rundungen ergeben.
                  Stattdessen würde ich das Ergebnis als Volltreffer bezeichnen, der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer liegt hier bei etwa 0,025%.
                  Klar, ich werde nicht daran verarmen, es hat mich nur überrascht, da ich anderweitig keine Änderungen hatte.


                  Andere Vermutung: Hattest du vielleicht einen anderen Arbeitgeber?
                  Nein, auch hier ist alles gleich geblieben, bis auf die Gehaltserhöhung.

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                    #10
                    Zitat von Nachzahlung Beitrag anzeigen
                    Entgegen der Vorjahre, in denen ich immer ganz gut Geld zurückbekam, muss ich einen Euro nachzahlen. Insbesondere in diesen Zeiten ist das natürlich ärgerlich.
                    Sorry, aber diese Aussage von dir kann nicht stimmen. Wenn sich hinsichtlich der Ursprungszahlen keine Änderung im Vergleich zu den Vorjahren ergeben haben, dann kann es nicht sein, dass du in den Vorjahren immer eine größere Erstattung bekommen hast.


                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      #11
                      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

                      Sorry, aber diese Aussage von dir kann nicht stimmen. Wenn sich hinsichtlich der Ursprungszahlen keine Änderung im Vergleich zu den Vorjahren ergeben haben, dann kann es nicht sein, dass du in den Vorjahren immer eine größere Erstattung bekommen hast.

                      Ich hatte letztes Jahr eine Rückzahlung von 140 € erhalten. Gleicher Arbeitgeber, niedrigerer Lohn. Kann das so hinkommen?

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                        #12
                        140 € sind nicht ganz gut geld zurückbekommen :-)
                        Und wenn du in den VJ einen niedrigeren Lohn hattest, liegen keine gleichen Verhältnisse vor.

                        Genauere Ursachforschung ist nun aber auch egal, die aktuelle Berechnung ist richtig.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          Top, dann weiß ich Bescheid und schicke die Daten so ab!

                          Euch vielen Dank für die Hilfe!

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                            #14
                            Zitat von Nachzahlung Beitrag anzeigen
                            Top, dann weiß ich Bescheid und schicke die Daten so ab!
                            Bist du denn überhaupt zur Abgabe verpflichtet?

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