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Anlage S und G?

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    Anlage S und G?

    • Hallo,
    ich mache gerade meine Einkommenssteuererklärung bei MeinElster und komme nicht weiter. Ich habe letztes Jahr als Freelancer (unter 5000€ im Jahr) gearbeitet (Kleinstunternehmer) und nebenbei ganz kurz (unter einem Monat) als Arbeitnehmer abhängig gearbeitet. Meine selbstständige Arbeit war das ganze Jahr meine Haupteinkunftsart! Muss ich beide Anlagen ausfüllen (G und S) oder nur G?

    Danke fürs Lesen

    Mfg

    #2
    Den Angaben lässt sich nicht entnehmen, ob die Haupteinkünfte gewerblich (G) oder freiberuflich (S) waren.
    Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kommen jedenfalls in N.

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      #3
      Hallo,

      ist es denn immer ein S oder G, oder kann es auch sein, dass man beide Formulare ausfüllen muss?

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        #4
        Das kann auch sein,lässt sich den Angaben aber immer noch nicht entnehmen. Ich bin daher raus.

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          #5
          Ähm, Im Jahre zuvor habe ich eine Einkommenssteuererklärung über MeinElster abgegeben und musste nur die Anlage G und nicht die Anlage S aufgrund meiner Selbstständigen Freelancertätigkeit abgeben. Diese Freelancertätigkeit verfolge ich immer noch. Jetzt war ich aber im daeauffolgendem Jahr 2021 kurz Arbeitnehmer. Ändert sich damit etwas an den Anlagen und ich muss Anlage S zusätzlich einreichen?

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            #6
            Du musst Anlage N zusätzlich anfügen.

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              #7
              Das wars? Also Anlage S kann ich ignorieren?

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                #8
                Wenn Du eine Selbständige Tätigkeit ausübst dann musst Du auch eine Anlage S ausfüllen. Anlage G ist für Gewerbe. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen Gewerbe und Selbständiger Tätigkeit.

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                  #9
                  Jetzt bin ich verwirrt XD.
                  Also ich habe letztes Jahr nur die Anlage G ausfüllen müssen. Jetzt sollte ich beide: G und S? Ich habe ein Gewerbe angemeldet bei meiner Freelancertätigkeit seit 2 Jahren

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                    #10
                    Wenn du Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hast, musst du die Anlage N ausfüllen, bei Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit Anlage S, bei Landwirtschaft L und bei Vermietung und Verpachtung V.

                    Ob du freiberuflich tätig bist, musst du wissen, Aus einer nichtselbständigen Tätigkeit folgt genauso wenig, dass man S ausfüllen muss, wie der Zwang, deswegen L ausfüllen zu müssen.

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                      #11
                      Alles klar, danke .
                      Hab nur gedacht, dass aufgrund meiner letztjährigen zusätzlichen Arbeitnehmertätigkeit sich etwas geändert hätte.

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