Hallo zusammen,
ich habe meine Erklärungen soweit vollständig bearbeitet, allerdings fehlt mir ein wichtiger Punkt bei der Umsatzsteuererklärung.
Ich bin unsicher in welche Zeile ich als Kleinunternehmer meine ca. 5000€ Einnahmen von Google AdSense + Amazon Affiliate eintragen muss.
Dabei handelt es sich um elektronische Dienstleistungen, für die der Leistungsempfänger (also Google und Amazon) die Umsatzsteuer schuldet.
Als Kleinunternehmer habe ich natürlich alle Beträge in Zeile 33 und 34 eingetragen. Genügen diese Angaben oder muss ich die Einnahmen aus dem EU-Ausland in weiteren Zeilen näher angeben? Online herrscht bei diesem Thema leider viel Unstimmigkeit, bei meiner Recherche wurde oft auf die Zeilen 99, 105 und 112 verwiesen.
Sind diese Angaben als Kleinunternehmer überhaupt notwendig? Wenn ich den Betrag z. B. in Zeile 105 eintrage, bekomme ich nämlich logischerweise eine Fehlermeldung, da bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer, ergänzende Angaben zu steuerpflichtigen Umsätzen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet, nicht zulässig sind.
Ich würde mich über jegliche Hilfe sehr freuen!
ich habe meine Erklärungen soweit vollständig bearbeitet, allerdings fehlt mir ein wichtiger Punkt bei der Umsatzsteuererklärung.
Ich bin unsicher in welche Zeile ich als Kleinunternehmer meine ca. 5000€ Einnahmen von Google AdSense + Amazon Affiliate eintragen muss.
Dabei handelt es sich um elektronische Dienstleistungen, für die der Leistungsempfänger (also Google und Amazon) die Umsatzsteuer schuldet.
Als Kleinunternehmer habe ich natürlich alle Beträge in Zeile 33 und 34 eingetragen. Genügen diese Angaben oder muss ich die Einnahmen aus dem EU-Ausland in weiteren Zeilen näher angeben? Online herrscht bei diesem Thema leider viel Unstimmigkeit, bei meiner Recherche wurde oft auf die Zeilen 99, 105 und 112 verwiesen.
Sind diese Angaben als Kleinunternehmer überhaupt notwendig? Wenn ich den Betrag z. B. in Zeile 105 eintrage, bekomme ich nämlich logischerweise eine Fehlermeldung, da bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer, ergänzende Angaben zu steuerpflichtigen Umsätzen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet, nicht zulässig sind.
Ich würde mich über jegliche Hilfe sehr freuen!
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