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    #16
    Ich würde mich über deine Einschätzung freuen.
    Wir machen hier keine Steuerberatung, das wäre auch nicht erlaubt. Die Beantwortung solcher Fragen hängt wesentlich davon ab,

    was im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Wenn dort steht, dass die Ausbildung mit einem Berufsschuljahr beginnt, dann kann

    schon sein, dass die Berufsschule keine erste Tätigkeitsstätte war, aber sicher beantworten lässt sich das nur anhand der im

    Ausbildungsvertrag getroffenen Vereinbarungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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