Ich würde mich über deine Einschätzung freuen.
was im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Wenn dort steht, dass die Ausbildung mit einem Berufsschuljahr beginnt, dann kann
schon sein, dass die Berufsschule keine erste Tätigkeitsstätte war, aber sicher beantworten lässt sich das nur anhand der im
Ausbildungsvertrag getroffenen Vereinbarungen.
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