(Nordrhein-Westfahlen)
Hallo,
ich habe sechs Fragen:
1. Ich besitze ein Doppelhaus, als Mietobjekt, was auf einem Grundstück steht. Vom Finanzamt habe ich je Doppelhaushälfte ein Schreiben mit Aktenzeichnen bekommen. Das Grundstück ist nicht geteilt. Muss ich dann einfach das Grundstück anteilig zu 50% berechnen?
2. Ein Doppelhaus/Doppelhaushälfte die vermietet wird ist für "Art des Grundstücks" als Einfamilienhaus zu sehen oder?
3. Was muss man tun, wenn man für Wohnobjekten vom Finanzamt ein Schreiben für die Grundsteuer bekommt, aber diese Wohnobjekte verkauft wurden?
4. Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Im Schreiben vom Finanzamt sind jetzt mehrere Grundstücke aufgelistet, weil die Tiefgarage sich über mehrere Grundstücke überstreckt. Muss ich nur mein Eigentumsanteil mit den Grundstück wo das Mehrfamilienhaus drauf steht angeben?
5. Muss man bei Grundstücken, wo man Erbpacht bezahlt, was beachten?
6. Wenn man in einem Einfamilienhaus zwei Wohnungen hat und vom Finanzamt je Wohnung ein Schreiben mit Aktenzeichen bekommt, gelten die dann je als Wohnungseigentum anstatt Zweifamilienhaus?
Hallo,
ich habe sechs Fragen:
1. Ich besitze ein Doppelhaus, als Mietobjekt, was auf einem Grundstück steht. Vom Finanzamt habe ich je Doppelhaushälfte ein Schreiben mit Aktenzeichnen bekommen. Das Grundstück ist nicht geteilt. Muss ich dann einfach das Grundstück anteilig zu 50% berechnen?
2. Ein Doppelhaus/Doppelhaushälfte die vermietet wird ist für "Art des Grundstücks" als Einfamilienhaus zu sehen oder?
3. Was muss man tun, wenn man für Wohnobjekten vom Finanzamt ein Schreiben für die Grundsteuer bekommt, aber diese Wohnobjekte verkauft wurden?
4. Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Im Schreiben vom Finanzamt sind jetzt mehrere Grundstücke aufgelistet, weil die Tiefgarage sich über mehrere Grundstücke überstreckt. Muss ich nur mein Eigentumsanteil mit den Grundstück wo das Mehrfamilienhaus drauf steht angeben?
5. Muss man bei Grundstücken, wo man Erbpacht bezahlt, was beachten?
6. Wenn man in einem Einfamilienhaus zwei Wohnungen hat und vom Finanzamt je Wohnung ein Schreiben mit Aktenzeichen bekommt, gelten die dann je als Wohnungseigentum anstatt Zweifamilienhaus?
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