Angenommen ein Eigentümer einer (einzelnen) ETW in einem Mehrfamilienhaus besitzt gem Teilungserklärung 15% des Grundstückes.
Das dürfte dann wohl der offizielle Miteigentumsanteil sein.
Andererseits betrage Anteil der Nutzfläche der Wohnung aber nur 10%.
Wobei
Nutzfläche der Wohnung = Fläche der Wohnung geteilt durch Summe aller Flächen aller Wohnungen im Wohnhaus
Welcher Anteil ist jetzt in der Grundsteuererklärung anzugeben?
Wo (in welcher Verordnung) steht das (im Internet)?
Peter
Das dürfte dann wohl der offizielle Miteigentumsanteil sein.
Andererseits betrage Anteil der Nutzfläche der Wohnung aber nur 10%.
Wobei
Nutzfläche der Wohnung = Fläche der Wohnung geteilt durch Summe aller Flächen aller Wohnungen im Wohnhaus
Welcher Anteil ist jetzt in der Grundsteuererklärung anzugeben?
Wo (in welcher Verordnung) steht das (im Internet)?
Peter
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